Wie bekomme ich den Bescheid der Clearingstelle?
Allerdings führt die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung in diesen Fällen das Statusfeststellungsverfahren nur auf Anfrage durch. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und kann entweder vom Arbeitgeber oder vom Arbeitnehmer oder von beiden gemeinsam gestellt werden.
Was ist ein Bescheid der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung?
Sie ist die Entscheidungsstelle bei der Deutschen Rentenversicherung Bund für die Frage, ob jemand als abhängig Beschäftigter oder als Selbstständiger einzustufen ist.
Wie können sie die Statusfeststellung beantragen?
Die Statusfeststellung können Sie durch das Anfrageverfahren bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen. Sie sollten sich vorher gründlich beraten lassen und den Status vorab prüfen lassen. Der Antrag muss von Gesetzes wegen schriftlich gestellt werden.
Was ist das Statuskennzeichen für die Angehörigen?
Das Statuskennzeichen 1 ist für die Angehörigen und das Statuskennzeichen 2 ist für Gesellschafter-Geschäftsführer vorgesehen. Geht eine so gekennzeichnete Meldung bei der zuständigen Einzugsstelle (gesetzliche Krankenkasse) ein, wird diese Meldung elektronisch an die Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund weitergeleitet.
Wie hat die Einzugsstelle einen Antrag zu stellen?
Die Einzugsstelle hat einen Antrag nach Satz 1 zu stellen, wenn sich aus der Meldung des Arbeitgebers (§ 28a) ergibt, dass der Beschäftigte Ehegatte, Lebenspartner oder Abkömmling des Arbeitgebers oder geschäftsführender Gesellschafter einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist.
Warum sollte ein Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden?
Bei Verdacht auf Scheinselbständigkeit sollte das Statusfeststellungsverfahren jedoch nicht ohne vorherige qualifizierte Prüfung durch einen spezialisierten Rechtsanwalt eingeleitet werden. Das Statusfeststellungsverfahren schützt nämlich nicht vor Nachforderungen der DRV bei Feststellung von Scheinselbständigkeit.