Wie bekomme ich die E-Card?
Wo bekomme ich die e-card? Die e-card wird Ihnen automatisch von Ihrem Krankenversicherungsträger per Post zugesandt.
Welche Behörden sind zuständig für die Waffenbesitzkarte?
Meist sind dies jedoch die jeweiligen Kreisverwaltungen, das Ordnungsämter oder die zuständigen Polizeidirektionen. Antragsteller können sich in der Regel bei den Bürgerdiensten ihrer Wohnorte informieren, welche Behörde für die Erteilung einer Waffenbesitzkarte verantwortlich ist.
Wann muss meine ID-Nummer gelöscht werden?
Spätestens zwanzig Jahre nach dem Tod muss sie jedoch gelöscht werden. Die aus elf Ziffern bestehende Nummer gilt für Privatpersonen. Wer als Freiberufler oder Unternehmer tätig ist, erhält zusätzlich eine Wirtschafts-Identifikationsnummer. Woher kann ich meine ID-Nummer bekommen?
Wann wird die E-Card fällig?
E-Card-Gebühr ist im November fällig. Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2022 ist im November 2021 fällig. Die Gebühr von 12,70 Euro wird vom Arbeitgeber oder von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) am 15. November jeden Jahres eingehoben.
Wann wird die Gebühr für die E-Card 2019 fällig?
Das Serviceentgelt für die E-Card für das Jahr 2019 ist im November 2018 fällig. Die Gebühr von 11,70 Euro wird vom Dienstgeber bzw. von der beitragsauszahlenden Stelle (z.B. AMS) eingehoben. Die Gebühr für 2020 wird erst im November 2019 in Höhe von 11,95 Euro fällig.
Wie wird die E-Card zugesandt?
Die e-Card wird Ihnen automatisch per Post zugesandt, wenn ein Foto aus einem der Register vorhanden ist oder eine Ausnahme zutrifft. Alle Details zum Foto auf der e-Card finden Sie unter www.chipkarte.at/foto.
https://www.youtube.com/watch?v=SmGX9U127XI
Wie lange dauert die E-Card im Inland?
Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten ändern, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind (z.B. der Name), oder wenn die Karte beschädigt ist.
Was tun wenn die E-Card verloren geht?
Was tun, wenn die e-card verloren geht? Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrer Krankenkasse oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt.
Wie werden die alten E-Cards ausgetauscht?
Bis 31.12.2023 werden von der Sozialversicherung alle alten E-Cards gegen neue mit Foto ausgetauscht. Ausgenommen sind Kinder unter 14 Jahren, die weiterhin eine E-Card ohne Foto erhalten.
Die Gültigkeitsdauer der e-card ist grundsätzlich unbegrenzt. Im Inland kann mit Ihrer e-card jederzeit Ihr Versicherungsstatus online festgestellt werden. Die e-card muss lediglich dann ausgetauscht werden, wenn sich Daten, die auf der Kartenoberfläche ersichtlich sind, ändern (z.B. der Name) oder wenn die Karte beschädigt ist.
Was tun, wenn die e-card verloren geht? Melden Sie einen Verlust oder Diebstahl möglichst rasch Ihrem Krankenversicherungsträger oder der e-card Serviceline unter der Nummer 050 124 33 11 (österreichweit zum Ortstarif – daher die erste Null immer mitwählen). Die alte e-card wird dann gesperrt, die neue e-card wird innerhalb weniger Tage zugestellt.