Wie bekomme ich die Europäische Krankenversicherungskarte?
Um einen EHIC Krankenversicherungskarte zu beantragen, müssen Sie sich an die zuständigen Gesundheitsbehörden in Ihrem Heimatland wenden. Sobald Sie eine Anfrage für die europäische Krankenversicherungskarte stellen, werden Sie in kurzer Zeit die EHIC-Karte erhalten, da dies Ihr Recht als Bürger / Einwohner der EU ist.
Wo gilt die EKVK?
Die EKVK gilt in den meisten Ländern Europas, derzeit in EU-Mitgliedsstaaten, EWR-Staaten, der Schweiz, Großbritannien, Nordmazedonien, Montenegro, Serbien und Bosnien-Herzegowina.
Wie lange kann man Rechnungen bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen?
Grundsätzlich kann man also Rechnungen von bis zu zwei Jahren sammeln. Bei Verträgen, die ab dem 1.1.2008 abgeschlossenen wurden, funktioniert dies auch für drei Jahre. § 195 BGB – Regelmäßige Verjährungsfrist. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre.
Wann braucht man einen Auslandskrankenschein?
In den meisten europäischen Ländern sind medizinische Leistungen über die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgesichert. Für Reisen nach Bosnien-Herzegowina, in die Türkei und nach Tunesien benötigen Sie eine Anspruchsbescheinigung (Auslandskrankenschein), die Sie hier direkt bestellen können.
Wer stellt die Europäische Krankenversicherungskarte aus?
Ausgestellt wird die Karte von Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung.
In welchen Ländern kann die e-card verwendet werden?
Wie kann ich Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen?
Rechnungen müssen zuerst von den Patienten bezahlt werden und können dann beim zuständigen Krankenversicherungsträger eingereicht werden. Wahlärzte können ihre Honorare frei bestimmen, sie sind an keinerlei Tarife gebunden.
Ist man automatisch Auslandskrankenversichert?
Grundsätzlich gilt: In Staaten der Europäischen Union und in der Schweiz braucht man nicht unbedingt eine besondere Auslandskrankenversicherung. Hier können Betroffene mit der Europäischen Krankenversicherungskarte direkt Arzt, Krankenhaus oder andere sogenannte Leistungserbringer aufsuchen.