Wie bekomme ich die Vollmacht?
Wie setzt man eine Vorsorgevollmacht auf? Formular-Vorlagen gibt es bei Beratungsstellen und Behörden, wie etwa der Betreuungsbehörde, aber auch im Internet, zum Beispiel vom Bundesministerium für Justiz. Im Prinzip kann jeder selbst die Vollmacht aufsetzen oder Vordrucke ausfüllen.
Wo kann man Vollmacht beantragen?
Was kann ich tun, wenn ich keine Vertrauensperson habe, der ich eine Vollmacht erteilen kann? Es gibt zwei Möglichkeiten: Sie können eine Betreuungsverfügung ausstellen. Betreuungsvereine, Kirchen, Wohlfahrtsverbände und Hospizvereine können Sie dazu beraten.
Wann beginnt eine Vollmacht?
Man kann zum Beispiel in die Vorsorgevollmacht schreiben, dass sie ab sofort gilt. Dann ist sie nach Unterschrift der Vollmacht gültig. Man kann aber auch in die Vollmacht schreiben, dass sie erst dann gilt, wenn ein Arzt oder eine Ärztin die Geschäftsunfähigkeit festgestellt hat.
Was gibt es für die Form einer Vollmacht?
Für die Form einer Vollmacht gibt es eigentlich keine besonderen „Vorschriften“, man kann eine Vollmacht also immer so „aufteilen“, wie man es möchte. Auch muss man eine Vollmacht nicht zwingend schriftlich erteilen. Genau genommen ginge dies sogar mündlich. Davon ist aber aus Beweisgründen abzuraten.
Wie sollte man eine Vollmacht beweisen?
Es ist sehr wichtig genau aufzuzeichnen, wer hier wem eine Vollmacht ausstellt. Um Verwechslungen zu vermeiden, sollte am besten das Geburtsdatum sowie der Geburtsort eingetragen werden. Beide Informationen sind durch die Vorlagen eines Reisepasses und auch eines Personalausweises zu beweisen.
Wie kann eine Vollmacht erteilt werden?
Die Vollmacht kann schriftlich als Dokument, mündlich oder durch schlüssiges Handeln (d. h. stillschweigend) erteilt werden. Empfehlenswert ist die schriftliche Form, da durch sie ein Nachweis besteht. In einigen Bereichen schreibt das Gesetz sogar vor, dass ein Notar die schriftliche Bevollmächtigung beglaubigt, z. B. bei Grundstücksgeschäften.
Kann man eine Vollmacht für die „Bank“ unterschreiben?
Nimmt man z.B. eine Vollmacht für die „Bank“ reicht es eben nicht, wenn nur der Vollmachtgeber unterschreibt. Auch der Vollmachtnehmer muss unterschreiben, um damit zu bestätigen, dass er/sie bereit ist die erteilten „Vollmachten“ auch zu nutzen und auch ein „Beispiel“ der eigenen Unterschrift zu „liefern“.