Wie bekomme ich ein Stipendium für Cambridge?
Ein amerikanischer Student kann sich für diese Stipendien bewerben, wenn er diese Anforderungen erfüllt: Ein US-amerikanischer vierjähriger Bachelor-Abschluss in den letzten 3 Jahren. Ein GPA bei mindestens 3,7. Sie haben noch nicht für einen britischen Abschluss studiert.
Wie bekomme ich ein Stipendium für einen Schüleraustausch?
Ein Stipendium von Firmen Verschiedene Firmen in Deutschland bieten ein Mitarbeiterkinder-Stipendium für Schüleraustausch an. Auf ein solches Stipendium können sich Jugendliche bewerben, wenn mindestens ein Elternteil bei der jeweiligen Firma arbeitet.
Wie viel bekommt man bei Stipendium?
Wie viel Geld bekommen Stipendiaten? Das entscheidet der Stipendiengeber. Die Spanne reicht von monatlich hundert Euro bis zu 1.500 Euro. Gut zu wissen: Solange du von dem Stipendium nur Miete, Essen, Bücher und Semesterbeitrag bezahlst, musst du es nicht versteuern.
Kann man mehr als ein Stipendium haben?
Grundsätzlich sind Stipendien von Studienstiftung, KAS, Cusanuswerk und Co. nicht beliebig kombinierbar. In manchen Fällen und nach Absprache mit den jeweiligen Stiftungen ist zwar eine Doppelförderung möglich, finanziell unterstützt wirst du aber immer nur von einem Begabtenförderungswerk.
Kann man BAfög und ein Stipendium bekommen?
Stipendien (und BAföG) (§§ 2 Abs. 6 Nr. Stipendiaten der Begabtenförderungswerke sind vom BAföG-Bezug ausgeschlossen. Wer ein anderes Stipendium bezieht, kann grundsätzlich BAföG erhalten, unter Umständen wird das Stipendium jedoch als Einkommen auf den BAföG-Bedarf angerechnet.
Ist ein Stipendium steuerfrei?
Nach § 3 Nr. 44 EStG sind Stipendien, wenn sie unmittelbar aus öffentlichen Mitteln kommen, steuerfrei. Auch darf das Stipendium einen für die Erfüllung der Forschungsaufgabe oder für die Bestreitung des Lebensunterhalts und die Deckung des Ausbildungsbedarfs erforderlichen Betrag nicht übersteigen.
Ist ein Stipendium sozialversicherungspflichtig?
Stipendien stellen kein Arbeitsentgelt im Sinne von § 14 Sozialgesetzbuch IV (SGB IV) dar, so dass davon keine Sozialversicherungsbeiträge abzuführen sind. Über die bewilligten Mittel hinaus können weitere Leistungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung, Beihilfe in Krankheitsfällen, Kindergeld usw.)