Wie bekomme ich einen Behandlungsschein?

Wie bekomme ich einen Behandlungsschein?

Damit Asylbewerber einen Arzt aufsuchen können, benötigen sie den so genannten Berechtigungs- oder Behandlungsschein. Dieses Formular bekommen sie von der zuständigen Behörde bzw. meist auch von den Erstaufnahmeeinrichtungen vor Ort ausgehändigt.

Wann wird lg1 und lg2 anerkannt?

Rahmenvertrag alle Krankenkassen Hier finden Sie den aktuell gültigen LfK-Rahmenvertrag gemäß §§ 132, 132a Absatz 2 SGB V mit allen Kassen in NRW zur Durchführung der häuslichen Krankenpflege, der häuslichen Pflege und der Haushaltshilfe in der Lesefassung ab dem 1. Mai 2021.

Was sind die gesetzlichen Vorgaben für die Asylsuchenden?

Die gesetzlichen Vorgaben der §§ 4 und 6 AsylbLG sind generalklauselartig formuliert und somit auslegungsbedürftig. Die Leistungsgewährung wird demnach in das Ermessen der kommunalen Leistungsträger gestellt. Nach der Wartezeit werden die Asylsuchenden gemäß § 264 Abs. 2 SGB V auftragsweise von der gesetzlichen Krankenkassen betreut.

Wann geben Asylbewerber die behandlungsscheine aus?

Oftmals geben die Ämter die Behandlungsscheine jedoch für ein Quartal aus. Damit können Asylbewerber dann einen für die vertragsärztliche Versorgung bzw. für die Versorgung von Flüchtlingen zugelassenen Arzt aufsuchen. Der Arzt entscheidet dann über die notwendige Behandlung und kann auch Überweisungen ausstellen.

Welche Asylbewerber sind gesetzlich krankenversichert?

Fokus: Asylsuchende/ Flüchtlinge Asylbewerberinnen und Asylbewerber sind grundsätzlich nicht gesetzlich krankenversichert, sondern haben im Krankheitsfall Ansprüche nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). In Abhängigkeit von Aufenthaltsdauer und -status definiert das Gesetz unterschiedliche Leistungsniveaus.

Wann sind die Sozialleistungen für die Asylsuchenden festgeschrieben?

Tritt eine Krankheit oder ein Notfall innerhalb der ersten 15 Monate nach der Registrierung auf, sind Art, Dauer und Höhe der Soziallleistungen für die Asylsuchenden, Geduldeten oder Bürgerkriegsflüchtlinge im Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) festgeschrieben. Darunter fällt auch die gesundheitliche Versorgung.

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