Wie bekomme ich einen Maklerschein?

Wie bekomme ich einen Maklerschein?

Dann benötigen Sie einen sogenannten Maklerschein. Sofern Sie nicht unzuverlässig sind und in ungeordneten Vermögensverhältnissen leben, können Sie diesen problemlos beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde beantragen.

Was kostet eine Maklererlaubnis?

Antragsberechtigt sind neben natürlichen auch juristische Personen, die über eigene Rechtspersönlichkeit verfügen, wie beispielsweise Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung….Gebühren.

Gebühr
Darlehensvermittler 500,00 Euro
Bauträger 500,00 Euro
Baubetreuer 500,00 Euro

Was kostet die Anmeldung 34c?

Für juristische Personen in Gründung ist der Antrag nach Beurkundung des Gesellschaftsvertrages zu stellen. Die Beantragung kann nicht telefonisch erfolgen. Die Gebühren liegen zwischen 100 und 3500 Euro (Gebührenrahmen nach § 34, 34c Gewerbeordnung).

Wie bekomme ich den 34c?

#4 Wo beantrage ich die Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO? Wenn Sie eine Gewerbeerlaubnis nach § 34c GewO beantragen, müssen Sie Ihre zuständige Kreisverwaltungsbehörde kontaktieren, d.h. das zuständige Landratsamt (oder Ordnungsamt im Falle einer kreisfreien Stadtverwaltung).

Wer kann 34c beantragen?

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO. Dabei werden in allen genannten Fällen an die Person des Bewerbers bestimmte Anforderungen gestellt.

Was benötige ich für den 34 C?

Neben dem ausgefüllten Antrag für § 34c GewO müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:

  • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Finanzamts.
  • Unbedenklichkeitsbescheinigung Ihres Steueramts.
  • Auszug aus der Schuldnerkartei des zuständigen Amtsgerichts.
  • Bescheinigung des Insolvenzgerichts.

Wann brauche ich 34c?

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO.

Wann braucht man den 34c?

Selbständige Immobilienmakler, Darlehensvermittler sowie Bauträger und Baubetreuer benötigen vor Aufnahme ihrer gewerblichen Tätigkeit eine behördliche Erlaubnis nach § 34c GewO. 1 GewO benötigen, wenn sie die von ihnen verwalteten Wohnräume vermitteln.

Wer zählt als sog Wohnimmobilienverwalter gem 34c Gewerbeordnung GewO )?

Wohnimmobilienverwalter ist, wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5, und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnraum im Sinne von § 549 BGB verwaltet § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO.

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