Wie bekomme ich einen thailändischen Pass?
Für Antragsteller mit Wohnsitz in Bangkok beginnen Anträge auf Einbürgerung in die thailändische Staatsbürgerschaft bei der Sonderabteilung der Königlich Thailändischen Polizei und gehen dann zur Prüfung und Genehmigung an das Innenministerium.
Wie bekomme ich einen niederländischen Pass?
Einen Pass, Personalausweis oder eine Bescheinigung der niederländischen Staatsangehörigkeit können Sie bei einer Botschaft oder einem Konsulat der Niederlande in Ihrer Region beantragen. Wenn Sie eine doppelte Staatsangehörigkeit besitzen, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Dokumente vorlegen.
Wie verliert man die thailändische Staatsbürgerschaft?
Im Normalfall verliert bei Einbürgerung er/sie die ehemalige Staatsbürgerschaft, gibt aber Ausnahmen, auch für die thailändischer Seite. Bei Einbürgerung gilt der Grundsatz der Vermeidung von Mehrstaatigkeit. Eine Doppelstaatsangehörigkeit wird jedoch hingenommen, wenn sie nicht vermieden werden kann.
Wie ist die Volljährigkeit in Thailand erreicht?
Die Volljährigkeit ist in Thailand mit Vollendung des zwanzigsten Lebensjahres erreicht. Sollte Ihre Partnerin jünger (aber wenigstens 17 Jahre alt) sein, bedarf es der schriftlichen Einwilligung ihrer Eltern bzw. ihres Erziehungsberechtigten, und zwar sowohl zur Heirat selbst, als auch (bei in Deutschland geplanter Heirat) zur Auslandsreise.
Was sind die finanziellen Hürden für die Quarantäne in Bangkok?
Jedoch sind die finanziellen Hürden, insbesondere die Kosten für die vorgeschriebene 14-tägige Quarantäne nach Ankunft in Bangkok in den staatlichen Quarantäneeinrichtungen, recht hoch und wohl nicht für jeden finanziell tragbar. Viele werden sich deshalb weiter gedulden müssen, bis sie ihren „Teerak“ wieder in die Arme schließen können.
Wann kann ein ausländischer Ehepartner eingebürgert werden?
Durch den Regelanspruch kann ein Ausländer, der diese Bedingung nicht erfüllt, jedoch seit mindestens zwei Jahren einen deutschen Ehepartner hat, frühzeitig bereits nach vier Jahren eingebürgert werden. Diese Regelung gilt auch für eine eingetragene Lebenspartnerschaft.