Wie bekomme ich einen Transportschein?
Wenn Sie mit dem Krankenfahrdienst von Ambulanz. Direkt mitfahren wollen, benötigen Sie eine Verordnung einer Krankenbeförderung (Transportschein) von Ihrem behandelnden Arzt. Diese Verordnung muss von Ihrer Krankenkasse vor der Fahrt genehmigt werden.
Wie funktioniert ein Transportschein?
Der Transportschein wird durch den behandelnden Arzt ausgestellt. Er bescheinigt den Patientinnen und Patienten damit, dass er eine medizinisch notwendige Fahrt mit einem öffentlichen Verkehrsmittel nicht verantworten kann. Deshalb hat er eine „Verordnung einer Krankenbeförderung“, einen Transportschein, ausgestellt.
Wer stellt den Transportschein aus?
für Fahrten zur Einweisung in ein Krankenhaus, stellt der einweisende Arzt den Transportschein aus. für eine ambulante OP im Krankenhaus oder eine vor- nachstationäre Behandlung im Krankenhaus wird der Transportschein vom Krankenhaus ausgestellt.
Wann werden Fahrtkosten von der Krankenkasse übernommen?
Krankenkassen übernehmen nur Fahrtkosten für Krankenbeförderungen, die medizinisch notwendig sind. Verordnet werden können Transporte zu stationären Behandlungen, zu vor- und nachstationären Behandlungen, sowie zu ambulanten Operationen mit Vor- und Nachbehandlung.
Wie funktioniert Verordnung einer Krankenbeförderung?
Krankenbeförderungen ins Krankenhaus dürfen verordnet werden, wenn sie medizinisch notwendig sind. Eine Genehmigung der Krankenkasse ist nicht erforderlich. Dies gilt auch für Fahrten zu vor- oder nachstationären Behandlungen. Nur in bestimmten Ausnahmefällen übernehmen die Krankenkassen die Kosten.
Wie wird ein taxischein abgerechnet?
Die Kosten werden direkt mit der Krankenkasse abgerechnet Sie bestellen in der Zentrale unter 2882 ein Taxi, das Sie zur Behandlung fährt. Sie bezahlen am Ende der Fahrt lediglich den gesetzlich vorgeschriebenen Eigenanteil für Fahrkosten beim Taxifahrer.
Wo bestellt man einen Krankentransport?
Wenn Sie aufgrund einer akuten Erkrankung einen Krankentransport benötigen, können Sie diesen über Ihre zuständige Vermittlung für den Krankentransport unter Telefon 19 222 (aus allen Vorwahlbereichen erreichbar, kostenpflichtig) anfordern. Von dort aus werden die angeforderten Krankentransporte disponiert.
Wann zahlt die Krankenkasse Fahrtkosten?
Die Krankenkasse übernimmt die Kosten für Fahrten, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind.
Welche Krankenbeförderung Fahrten müssen vor Antritt grundsätzlich von der Krankenkasse genehmigt werden?
Ambulante Behandlung: Fahrten im Krankentransportwagen (KTW) Die Kostenübernahme einer Fahrt im KTW zu einer ambulanten Behandlung setzt voraus, dass Versicherte während der Fahrt einer fachlichen Betreuung oder der besonderen Einrichtung eines KTW bedürfen oder dies zu erwarten ist.