Wie bekomme ich Elektromobil?
Wie wird ein Elektromobil bei der Pflegekasse beantragt?
- Lassen Sie sich vom Hausarzt, einem Facharzt, einem Krankenhaus, einem Therapeuten usw.
- Lassen Sie sich in einem Fachgeschäft für Elektroscooter oder in einem Sanitätshaus beraten, welche Elektromobile auf Verordnung erhältlich und für Sie geeignet sind.
Wie bekomme ich einen Elektrorollstuhl?
Ein elektrischer Rollstuhl ist ein anerkanntes Hilfsmittel und wird von der Krankenkasse bezuschusst. Voraussetzungen: Der Elektrorollstuhl verfügt über eine Hilfsmittelnummer, andere Hilfsmittel sind nicht ausreichend und es liegt eine Verordnung vom Arzt vor.
Wann hat man Anspruch auf einen Elektrorollstuhl?
Ein Grund für die Verordnung eines Elektrorollstuhls ist beispielsweise eine schwere, dauerhafte Gehbehinderung. Den Kostenvoranschlag des Sanitätshauses reichen Sie zusammen mit der ärztlichen Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und stellen einen Antrag auf Kostenübernahme.
Wann bekommt man ein Elektromobil?
Elektromobile sind anerkannte Hilfsmittel und somit verordnungsfähig. Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor, übernimmt die Krankenkasse die Kosten für ein Elektromobil – ganz oder teilweise. Dies gilt nicht nur für die Anschaffung, sondern auch für notwendiges Zubehör, Batterien und die Unterhaltskosten.
Was zahlt die Krankenkasse für ein Elektromobil?
Wird das Elektromobil von der Krankenkasse übernommen, zahlen Sie nur den für Hilfsmittel üblichen Pauschalbetrag von 10 Euro. Beachten Sie, dass die Krankenkasse über den normalen Bewilligungsweg nur die Mietkosten für ein Modell übernimmt, das im Besitz des jeweiligen Händlers oder Sanitätshauses bleibt.
Wo darf ich mit einem Seniorenmobil fahren?
Wenn kein Fußgängerweg parat steht, dürfen Sie auf die Straße oder den Radweg ausweichen. Seniorenmobile mit mindestens 10 km/h können auf der Straße oder Radwegen gefahren werden. Unter keinen Umständen dürfen Sie mit dem Gefährt auf die Autobahn oder Schnellstraße fahren. Am Zebrastreifen haben Sie Vorfahrt.
Wird ein elektrischer Rollstuhl von der Krankenkasse bezahlt?
Elektrorollstühle beziehungsweise Zusatzantriebe gehören zur Kategorie “Hilfsmittel” der Gesetzlichen Krankenkasse. Daher werden Rollstühle mit elektrischem Antrieb von der gesetzlichen Krankenkasse finanziert oder zumindest bezuschusst.
Welchen Elektrorollstuhl zahlt die Krankenkasse?
Mit dem ergoflix L haben wir den ersten faltbaren elektrische Rollstuhl auf den deutschen Markt gebracht, der von der Krankenkasse bezuschusst werden kann. Er hat die Hilfsmittelnummer 18.46.05.0020 und genau diese sollte Ihr Arzt bei Bedarf auf der Verordnung notieren sollte.
Wann habe ich Anspruch auf einen Rollstuhl?
Ein Rollstuhl kann generell immer dann beantragt werden, wenn man dauerhaft oder vorübergehend darauf angewiesen ist. Dies kann beispielsweise nach einer OP sein oder wenn man durch Unfall, eine dauerhafte Erkrankung oder Ähnliches in seiner Mobilität eingeschränkt ist.
Wer verordnet ein Elektromobil?
Ein Arzt kann ein Elektromobil medizinisch verordnen, wenn eine oder mehrere der folgenden Voraussetzungen erfüllt sind: Das Elektromobil beugt einer drohenden Behinderung vor, gleicht sie aus und/oder behebt oder mildert die Auswirkungen einer Behinderung.
Für wen ist ein Elektromobil geeignet?
Für wen sind Elektromobile geeignet? Nach §4 der Fahrerlaubnis-Ordnung werden Elektromobile als motorisierte Krankenfahrstühle angesehen. Personen unter 15 Jahren dürfen lediglich Elektromobile mit maximal 10 km/h führen und benötigen zudem eine Ausnahmegenehmigung der zuständigen Verwaltungsbehörde.
Wer darf ein Elektromobil fahren?
Personen, die körperlich und geistig dazu in der Lage sind, sicher am Straßenverkehr teilzunehmen, dürfen ein Elektromobil fahren. Zudem müssen die Straßenverkehrsregeln bekannt sein. Mit Blick auf gängige Elektromobile, die max. 15 km/h fahren, gilt ein Mindestalter von 15 Jahren.