Wie bekommst du eine Fotokopie?

Wie bekommst du eine Fotokopie?

Eine Fotokopie bekommst du, indem zu das Original auf den Scanner eines Fotokopiergerätes legst und den Kopieren-Knopf drückst. Vorher musst du natürlich noch für Strom und passendes Papier sorgen. Eine Fotokopie ist eine „normale Kopie“.

Kann eine Fotokopie als Urkunde gewertet werden?

In der Tat kann auch eine Fotokopie als Urkunde gewertet werden – sofern die Fotokopie so gestaltet ist, dass sie für ein Original gehalten werden kann. Gerade bei notariellen Schriftstücken ist daran zu denken, dass hier ja noch besondere Merkmale (etwa das Siegel) hinzukommen]

Was ist eine Kopie?

Eine Kopie ist eine Verdopplung oder Nachahmung. So können Ölgemälde Kopien sein, Designer können „Klassiker“ kopieren, in China werden Markenartiel kopiert. Und Fotokopien sind eben auch Kopien.

Was ist eine beglaubigte Kopie?

Es ist eine spiezielle Form von Kopie. Genauso wie ein Wolkenkratzer eine spezielle Form von Gebäude und ein Hund eine spezielle Form von Säugetier ist. Paul braucht aber wahrscheinlich eine amtlich beglaubigte Fotokopie. Wenn die Versicherung eine beglaubigte Kopie haben will, schreibt sie auch, dass sie eine beglaubigte Kopie haben will.

Warum dürfen Fotos und Videos nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden?

Daraus folgt, dass Fotos und Videos mit intimen oder auch privaten Momenten oder Situationen grundsätzlich nicht ohne Einwilligung aufgenommen werden dürfen, wenn sie zu einer rechtswidrigen Veröffentlichung und damit zu einem Verstoß gegen das Recht am eigenen Bild benutzt werden sollen ( siehe BGH, Urteil vom 10.05.1957 – I ZR 234/55 ).

Warum ist die Kopier-Situation unklar?

Seit der Änderung des Urheberrechtsgesetzes im Januar 2008 war die Kopier-Situation an Schulen unklar. Jetzt haben sich Länder, Verwertungsgesellschaften (VG Wort, VG Bild-Kunst, VG Musikedition) und die Schulbuchverlage (durch ihr Organ VdS Bildungsmedien e.V.) vertraglich auf die Rahmenbedingungen der Fotokopiererei festgelegt:

Warum darf man die Kopien nicht verbreiten?

Man darf die Kopien nicht verbreiten, das heißt, nicht an jedermann verteilen oder jedem anbieten. Sollte z.B. der Sohn die DVD zum Tausch Mitschülern anbieten, die er nicht gut kennt, ist bereits das nicht erlaubt(BGH GRUR 1991, S. 316) und deren Verwendung in Tauschbörsen (Filesharingbörsen) erst recht nicht.

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