Wie bekommt man Aufenthaltsberechtigung?
Um eine Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland zu erhalten, müssen Sie nach dem Aufenthaltsgesetz den fünfjährigen Besitz einer Aufenthaltserlaubnis, die Sicherung Ihres Lebensunterhalts, die Zahlung von Pflichtbeiträgen zur Rentenversicherung über mindestens 60 Monate, Straffreiheit, eine …
Was ist die Aufenthaltsberechtigung?
Die Aufenthaltsberechtigung war nach deutschem Ausländerrecht eine Form der Aufenthaltsgenehmigung, die zwischen 1991 und 2004 nach dem damals geltenden Ausländergesetz (§ 27 Ausländergesetz) erteilt wurde. Sie war zeitlich und räumlich unbeschränkt.
Kann der Nachziehende Ausländer mit dem Visum nach Deutschland bleiben?
Will der nachziehende Ausländer aber mit dem Visum nach Deutschland einreisen, um dann eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen, um länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, benötigt der Ausländer ein sogenanntes Nationales Visum. Denn nur mit einem solchen nationalen Visum kann er eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Was ist das Ausländerrecht in Deutschland?
Das Rechtssystem in Deutschland differenziert zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Daher existiert hierzulande ein sogenanntes Ausländerrecht, welches u.a. die Einreise, den Aufenthalt und auch die Beendigung des Aufenthalts regelt. Allerdings wird der Begriff als solcher wegen seiner negativen Anmerkung kaum noch verwendet.
Was bedürfen Ausländer für die Einreise nach Deutschland?
Gem. § 4 Abs. 1 AufenthG bedürfen Ausländer für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet grundsätzlich eines Aufenthaltstitels. § 6 AufenthG regelt die Erteilungsvoraussetzungen für Visa für die Einreise nach Deutschland.
Wie lange brauchen Ausländer ein Schengen Visum?
Für kurze Aufenthalte (bis zu 90 Tage pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise), benötigen alle Nicht-EU-Bürger ein Schengen Visum. Bei längeren Aufenthalten in Deutschland (mehr als 90 Tagen pro Halbjahr ab dem Datum der ersten Einreise) benötigen Ausländer grundsätzlich ein sogenanntes Nationales Visum.