FAQ

Wie bekommt man eine Gutschrift?

Wie bekommt man eine Gutschrift?

Von einer Abrechnungsgutschrift wird gesprochen, wenn der Rechnungsempfänger dem Rechnungssteller eine Gutschrift für eine Lieferung oder Leistung sendet. Nicht der Kunde erhält eine Rechnung, sondern der Kunde schreibt dem Leistungsersteller eine Gutschrift.

Wann erstellt man eine Gutschrift?

Die rechtlichen Regelungen für eine Gutschrift finden sich im Umsatzsteuergesetz (UStG) Paragraf § 14 Abs. 2 Satz 3. Darin ist festgehalten, dass der Empfänger einer Leistung eine Gutschrift ausstellen darf, wenn das vorab zwischen beiden Parteien vereinbart wurde.

Wie muss Gutschrift jetzt heißen?

Anstatt eine Rechnung ausgestellt zu bekommen, stellt man selbst eine Gutschrift aus. Seit dem 01.07.2013 darf die Rechnungskorrektur nicht mehr Gutschrift heißen, sondern müssen mit „Rechnungskorrekturen“, „Stornorechnungen“ oder „Korrekturrechnungen“ überschrieben werden.

Wer stellt eine Gutschrift aus?

(1) Eine Gutschrift ist eine Rechnung, die vom Leistungsempfänger ausgestellt wird (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG). Eine Gutschrift kann auch durch juristische Personen, die nicht Unternehmer sind, ausgestellt werden.

Ist ein Korrekturbeleg eine Gutschrift?

Wichtig ist dabei, dass sich der Korrekturbeleg eindeutig auf die ursprüngliche Rechnung bezieht, die berichtigt werden soll; dies geschieht i.d.R durch Nennung der Rechnungsnummer im Korrekturdokument. Umsatzsteuerlich gilt dieser Beleg als Rechnungsberichtigung und führt zu einer Entgeltsminderung.

Was sind die Angaben in einer Gutschrift?

Angaben in Gutschriften. Da eine Gutschrift eine Rechnung ist, gelten auch bei der Gutschrift dieselben Pflichtangaben, die in eine Rechnung müssen (siehe hierzu auch Pflichtangaben in Rechnungen): Der vollständige Name und die Anschrift des Rechnungsstellers. Der vollständige Name sowie die Anschrift des Rechnungsempfängers.

Was ist eine echte und wahre Gutschrift?

Die einzig echte und wahre Gutschrift ist die, die ein Leistungsempfänger an den Leistenden schickt. Das ist möglich, wenn beide Parteien miteinander vereinbart haben, dass der Leistungsempfänger abrechnet. Das ist das Gutschriftverfahren. Wer rechnet ab?

Wie sieht eine Gutschrift aus wie eine Rechnung?

Eine Gutschrift sieht aus wie eine Rechnung. Die Pflichtangaben sind gleich, nur steht darauf halt Gutschrift und nicht Rechnung. Und der Schuldner ist für die Erstellung einer Gutschrift zuständig, nicht der Empfänger.

Welche Pflichtangaben gelten bei einer Gutschrift?

Angaben in Gutschriften. Da eine Gutschrift eine Rechnung ist, gelten auch bei der Gutschrift dieselben Pflichtangaben, die in eine Rechnung müssen (siehe hierzu auch Pflichtangaben in Rechnungen): Das Rechnungsdatum sowie das Lieferdatum für die Leistung bzw. Bei einer Steuerbefreiung (z.B.

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