FAQ

Wie berechnet man die Einkommensteuer?

Wie berechnet man die Einkommensteuer?

Die Einkommensteuer wird grundsätzlich jährlich anhand aller erzielten Einkünfte berechnet. Beim Einkommensteuerrechner ist das sogenannte „zu versteuernde Einkommen“ (zvE) anzugeben. Dies ist grob die Summe aller Einkünfte abzüglich aller persönlichen Freibeträge, Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastungen.

Wann wird die Einkommensteuer abgezogen?

Die Frage deutet es schon an: Einkommensteuer wird erst ab einer bestimmten Summe fällig. Genauer gesagt, sind es 9.744 Euro im Jahr 2021. Liegt Ihr Einkommen unter diesem Wert, müssen Sie keine Steuern zahlen. Das heißt im Umkehrschluss: Ab dem 9.745sten Euro wird Einkommensteuer fällig.

Warum muss ich Einkommensteuer bezahlen?

Die Einkommensteuer wird für Einkommen aus selbständiger und nichtselbständiger Arbeit fällig sowie für Kapitalerträge. Der Steuersatz richtet sich nach der Höhe des Einkommens. Hier erfahren Sie auch, wer keine Steuern zahlen muss.

Warum überhaupt nicht mit Einkommensteuer besteuert werden?

Grundsätzlich überhaupt nicht mit Einkommensteuer besteuert werden Einnahmequellen, die keiner dieser sieben Einkunftsarten zugeordnet werden können, wie zum Beispiel Vermögenszuwächse aus Schenkungen und Erbschaften, Lotterie- und Rennwettgewinne oder Einnahmen aus Preisausschreiben.

Welche Einkünfte sind zur Einkommensteuer verpflichtet?

Zur Zahlung der Einkommensteuer verpflichtet sind außerdem Erwerbstätige, die mehreren Arbeitsverhältnissen nachgehen. Wer regelmäßig Lohn oder Gehalt bezieht, verfügt möglicherweise noch über weitere Einkünfte, für die er Steuern zu zahlen hat. Das EStG (§ 2 Abs. 1) kennt die folgenden sieben Einkunftsarten:

Was ist Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer?

Die Grundlage für die Berechnung der Einkommensteuer bildet das steuerpflichtige Einkommen, das jedoch erst im Nachhinein endgültig festgestellt werden kann. In Höhe der voraussichtlichen Einkommensteuer müssen jedoch schon während des laufenden Jahres Einkommensteuervorauszahlungen geleistet werden.

Wie wird die Steuerschuld von jedem Arbeitnehmer abgezogen?

Die Steuerschuld wird jedem Arbeitnehmer dabei direkt vom Bruttolohn abgezogen bzw. direkt vom Arbeitgeber einbehalten, der die Lohnsteuer dann an das Finanzamt abführt.

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