Wie besteht das Erbrecht des Ehepartners?

Wie besteht das Erbrecht des Ehepartners?

Das Erbrecht des Ehepartners besteht alleine aufgrund einer noch rechtsgültigen Ehe und kann auch nicht mit Hinweis auf Treu und Glauben oder grober Unbilligkeit ausgehebelt werden. Ist man verheiratet und scheut man trotz Getrenntleben die Scheidung, sollte man zumindest drüber nachdenken, die eigene Erbfolge durch ein Testament zu regeln.

Wie kann man den getrennt lebenden Ehepartner ausschließen?

In einem solchen Testament kann man den getrennt lebenden Ehepartner von der Erbfolge ausschließen. Auch für diesen Fall verbleibt dem getrennt lebenden Ehepartner aber zumindest sein Pflichtteilsrecht nach § 2303 BGB.

Wann ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten ausgeschlossen?

Nach § 1933 BGB ist das Erbrecht des überlebenden Ehegatten nämlich schon dann ausgeschlossen, wenn zur Zeit des Todes des Erblassers die Voraussetzungen für eine Scheidung bereits gegeben waren und der Erblasser die Scheidung selber zumindest beantragt oder ihr zugestimmt hatte.

Warum sind Ehepaare nicht verpflichtet sich zu scheiden?

Grundsätzlich gilt: Ehepaare sind nach einer Trennung nicht dazu verpflichtet, sich auch scheiden zu lassen. Das bedeutet, theoretisch können sie auch bis ans Ende ihrer Tage getrennt lebend sein, aber noch verheiratet bleiben. Die Scheidung wird immer nur auf Antrag eines Ehegatten durchgeführt und erfolgt nicht automatisch.

Ist man verheiratet und scheut die Scheidung?

Ist man verheiratet und scheut man trotz Getrenntleben die Scheidung, sollte man zumindest drüber nachdenken, die eigene Erbfolge durch ein Testament zu regeln. In einem solchen Testament kann man den getrennt lebenden Ehepartner von der Erbfolge ausschließen.

Wie kann man den Partner neu sehen?

Den Partner neu sehen. Sich auseinander zu leben heißt, Langeweile zu empfinden und jede Neugier auf den Partner zu verlieren. Natürlich haben menschliche Bindungen keine Reset-Taste, mit der man seine Gefühle neu starten kann, es hilft aber, sich den Partner einfach einmal als fremde Person vorzustellen.

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