Wie bin ich als Angestellter bei der Arbeit versichert?
Alle Arbeitnehmer in einem Betrieb sind automatisch in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. Als Arbeitsunfälle gelten dabei Unfälle, die Arbeitnehmer bei ihrer Arbeit oder auf den täglichen, direkten Arbeits- und Dienstwegen erleiden und die in einem Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit stehen.
Ist man auf der Toilette auf der Arbeit versichert?
Auch eine Verletzung, die sich Betroffene auf dem Weg zur Toilette zuziehen, ist hierbei inbegriffen. Anders sieht es aus, wenn sich der „Arbeitsunfall“ auf der Toilette ereignet. Versichert sind Arbeitnehmer hier in der Regel nicht.
Ist man auf dem Heimweg versichert?
Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall. Grundsätzlich ist der direkte Weg zwischen Wohnung und Firma versichert.
Wie haftet der Arbeitgeber bei einem Arbeitsunfall?
Arbeitsunfall: Angestellte haften bei betriebsfremden Tätigkeiten. Für entstandene Schäden steht vielmehr der Arbeitgeber ein. Das gilt aber nur, wenn der Mitarbeiter einen Kollegen während einer betrieblichen Tätigkeit verletzt. Ist das nicht der Fall, haftet der Angestellte in vollem Umfang.
Wer zahlt bei einem Arbeitsunfall und aufkommen muss?
Aus dieser Einschätzung resultiert, wer zahlt bei einem Arbeitsunfall und aufkommen muss für die mit der gesundheitlichen Genesung einhergehenden Kosten. Der Versicherungsträger steht bei Arbeitsunfällen wie folgt ein: Er bezahlt die Heilbehandlung und weitere Maßnahmen, die der medizinischen Rehabilitation dienen.
Sind Mitarbeiter noch nicht in der Lage zu arbeiten?
Sind Mitarbeiter noch länger nicht in der Lage zu arbeiten, tritt die Krankenkasse ein und zahlt ein Krankengeld – zumindest bei gesetzlich Versicherten. Es beläuft sich nicht mehr auf den vollen Betrag des Gehalts oder Lohns, sondern beträgt nur noch 70 Prozent des Brutto-Regelentgelts.
Ist die Verletzung während der Arbeit beschädigt?
Wenn aber die Verletzung während der Arbeit geschah und nicht vorsätzlich war, dann springt die Unfallversicherung ein (§ 105 SGB VII). Wer das Eigentum von Kollegen beschädigt, kann bei leichter bis mittlerer Fahrlässigkeit verlangen, dass der Arbeitgeber einspringt und die Kosten ganz oder teilweise trägt.