Wie bleibt das Sorgerecht in der Schweiz?

Wie bleibt das Sorgerecht in der Schweiz?

Für Kinder, die ihre Eltern verlieren oder deren Eltern die elterliche Sorge nicht mehr wahrnehmen können, bestimmt in der Schweiz die Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB), wer das Sorgerecht erhalten soll. Stirbt nur ein Elternteil, bleibt das Sorgerecht in den meisten Fällen beim überle­benden Elternteil.

Was sind die Gesetzesregelungen zum Sorgerecht?

Gesetzesregelungen zum Sorgerecht. Als Personensorge definiert das Gesetz die Pflicht und das Recht, das Kind zu pflegen, zu erziehen, zu beaufsichtigen und seinen Aufenthalt zu bestimmen (§ 1631 BGB). Beide Elternteile haben dieses Recht in eigener Verantwortung und in gegenseitigem Einvernehmen zum Wohl des Kindes auszuüben.

Was bedeutet das Sorgerecht bei Scheidungen?

Das Sorgerecht ist in den §§ 1626 ff. BGB geregelt und spielt vor allem bei Scheidungen eine wichtige Rolle. Sorgerecht bedeutet, dass die Eltern die Pflicht und das Recht haben, sich um das minderjährige Kind zu kümmern.

Was ist das Sorgerecht?

Das Sorgerecht ist juristisch unter dem Begriff „Elterliche Sorge“ bekannt. Der Rechtsbegriff stammt aus dem deutschen Familienrecht und wurde bereits 1980 eingeführt, als es eine Reform in diesem Bereich gab. Geregelt wird dieses Recht unter anderem im BGB, wobei man unterscheiden muss in

Was ist Eine Sorgerechtsverfügung?

Aus juristischer Sicht handelt es sich bei der Sorgerechtsverfügung um einen Wunsch. Ein gesetzlicher Anspruch, dass die KESB die darin genannte Person mit der Vormundschaft betraut, besteht nicht. Vom Begriff «Verfügung» sollte man sich deshalb nicht in die Irre führen lassen – verfügen können die Eltern nicht.

Wann kann das gemeinsame Sorgerecht abgegeben werden?

Sie kann auch schon vor der Geburt abgegeben werden. Seit 2013 können Väter das gemeinsame Sorgerecht auch ohne die Zustimmung der Mutter erhalten. Sie können beim Familiengericht die Übertragung der gemeinsamen Sorge beantragen.

Wie haben sie Anspruch auf Unterstützung bei der elterlichen Sorge?

Sie haben in allen Angelegenheiten der elterlichen Sorge Anspruch auf Beratung durch das zuständige Jugendamt, das Sie beim Entwickeln einer guten Regelung unterstützt. Diese Beratung bieten auch freie Träger der Jugendhilfe an, etwa kirchliche oder gemeinnützige Einrichtungen. Mehr dazu finden Sie unter Unterstützung, Beratung und Beistand.

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