Wie bringt die Polizei einen Verstorbenen in die Rechtsmedizin?

Wie bringt die Polizei einen Verstorbenen in die Rechtsmedizin?

Manchmal bringt die Polizei einen Verstorbenen zu weiteren Untersuchungen in die Rechtsmedizin. Man spricht dabei von einer Sicherstellung oder Beschlagnahme des Verstorbenen. Für die Angehörigen kann dieser Vorgang sehr belastend sein, da sie sich bis zur Freigabe durch die Staatsanwaltschaft nicht angemessen vom Verstorbenen verabschieden können.

Wie können sie sich vom Verstorbenen verabschieden?

Nach der Freigabe durch die Staatsanwaltschaft können Sie sich in Ruhe vom Verstorbenen verabschieden. Dazu haben Sie im Bestattungsinstitut oder in der Trauerhalle auf dem Friedhof Gelegenheit. Für die Trauerfeier kleidet der Bestatter den Verstorbenen neu ein und bettet ihn in den Sarg.

Ist die Todesursache weiterhin unklar?

Ist die Todesursache weiterhin unklar oder wird ein Fremdverschulden vermutet, veranlasst die Staatsanwaltschaft eine Obduktion des Verstorbenen. Wie lange dauert das Verfahren? Wenn der Rechtsmediziner eine natürliche Todesursache feststellt, wird der Verstorbene in der Regel nach 2-5 Tagen freigegeben.

Kann ich einen nicht-natürlichen Tod zurückführen?

Ein nicht-natürlicher Tod lässt sich auf einen Unfall, Suizid oder Fremdverschulden zurückführen. Kann der Arzt keinen natürlichen Tod bescheinigen, muss er sofort die Kriminalpolizei oder die Staatsanwaltschaft benachrichtigen. Diese holt den Verstorbenen ab und überführt ihn in das Institut für Rechtsmedizin.

Wann wird der Verstorbene freigegeben?

Wenn der Rechtsmediziner eine natürliche Todesursache feststellt, wird der Verstorbene in der Regel nach 2-5 Tagen freigegeben. Bei Fremdverschulden kann sich die Freigabe jedoch auf unbestimmte Zeit verzögern.

Was ist eine genaue Untersuchung des verstorbenen?

Dabei nimmt ein Rechtsmediziner eine genaue Untersuchung des Verstorbenen vor, um die Todesursache abschließend zu bestimmen und festzustellen, ob zum Beispiel ein Tötungsdelikt oder ein Arztfehler vorliegt. Der Rechtsmediziner untersucht dazu zunächst die äußeren körperlichen Merkmale des Verstorbenen.

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