Wie darf ich eine Mieterin in die Wohnung aufnehmen?
Ein Mieter / eine Mieterin darf auch ohne Erlaubnis des Vermieters seine Kleinfamilie, bzw. nächste Familienangehörige in die Wohnung aufnehmen. Haben Familienmitglieder den Mietvertrag ebenfalls mit dem Vermieter abgeschlossen, dann sind sie Mitmieter und haben unmittelbar alle Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag.
Ist der Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter erforderlich?
Einzug eines Familienmitglieds zum Mieter in die Wohnung – Überbelegung ist zu vermeiden Die Wohnung muss immer ausreichend groß sein, der Zuschnitt, die Raumaufteilung dafür geeignet und es darf nicht zu einer Überbelegung der Wohnung kommen. Einzug der Eltern oder Schwiegereltern in die Wohnung des Mieters – Erlaubnis erforderlich?
Ist die Notwendigkeit ein Altenheim zu beziehen?
Notwendigkeit, wegen fortschreitenden Alters in ein Altenheim umziehen zu müssen. Nicht anerkennenswert ist hingegen das Interesse des Mieters, eine für ihn persönlich günstigere Wohnung zu beziehen oder in ein ihm gehörendes Haus einzuziehen.
Kann der Vermieter eine Erlaubnis zum Einzug erteilen?
Es kann sein, dass der Vermieter verpflichtet ist, eine Erlaubnis zum Einzug zu erteilen. In manchen Fällen muss dies außergerichtlich oder sogar gerichtlich durchgesetzt werden.
Kann der Vermieter eine andere Person in seine Wohnung aufnehmen?
Will der Mieter eine andere Person in seine Wohnung aufnehmen, gewährt ihm das Gesetz einen gesetzlichen Anspruch auf Untervermietung, sofern er den Wunsch zur Untervermietung mit einem berechtigten Interesse begründen kann. Ohne ein solches berechtigtes Interesse darf der Vermieter die Untervermietung verweigern.
Ist der Mieter verstorben?
Ist der Mieter verstorben, so gibt es eine Ausnahme. Unter bestimmten Voraussetzungen gibt es das Recht einen Mietvertrag übernehmen zu dürfen. Es gibt ein Eintrittsrecht für Angehörige, und zwar für denjenigen, der schon bisher in der Wohnung gewohnt hat. Todesfall – Mietvertrag der Wohnung als Mitbewohner übernehmen