Wie dokumentiert der Arzt die Patientenakte?
„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW. Daneben kann die Patientenakte auch persönliche Notizen des Arztes über den Patienten enthalten.
Wie kann ich Patientenakte aufbewahren?
Sie schafft aber auch mehr Transparenz für Patientinnen und Patienten: Denn sie dürfen ihre Patientenakte jederzeit einsehen. Die Ärztin oder der Arzt kann die Patientenakte entweder in Papierform oder als elektronisches Dokument führen. Sie muss nach Abschluss der Behandlung für mindestens zehn Jahre aufbewahrt werden.
Was gilt für die Patientenakte?
Für die Akte gilt wie für die eigentliche Behandlung die ärztliche Schweigepflicht, weshalb sie nicht allgemein zugänglich ist. Als Patient haben Sie als Einziger nach § 630g Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) jederzeit das Recht, Ihre Patientenakte einzusehen.
Warum wird die Pflegedokumentation im Krankenhaus aufbewahrt?
Im Krankenhaus oder Pflegeheim wird sie im Büro aufbewahrt. Die in der Pflegedokumentation enthaltenen Daten unterliegen der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Sie nur mit der vorherigen Zustimmung Ihres Angehörigen oder als sein Bevollmächtigter oder gesetzlicher Betreuer Einsicht nehmen dürfen.
Wie dokumentiert der Arzt die Beschwerden des Patienten?
„Der Arzt dokumentiert darin die Beschwerden des Patienten, seine Diagnose, die Therapie, aber auch Befunde, wie das Ergebnis von Röntgenaufnahmen“, sagt Regina Behrendt, Referentin des Bereichs „Gesundheitsmarkt“ bei der Verbraucherzentrale NRW.
Wann darf der Arbeitgeber nach dem gesundheitlichen Zustand gefragt werden?
„Der Arbeitgeber darf grundsätzlich nur dann nach dem gesundheitlichen Zustand fragen, wenn das für den zu besetzenden Arbeitsplatz von Bedeutung ist“, erklärt Thora. Als Beispiel nennt er den Lastkraftfahrer, der nach einer Alkoholerkrankung gefragt wird. Auch für einen Job in einem Lager darf der Bewerber gefragt werden, ob er schwer heben kann.
Wie kann die Krankenkasse den MDK beauftragen?
„In bestimmten Fällen kann die Krankenkasse den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) beauftragen, den Gesundheitszustand des Patienten zu recherchieren“ und dazu in die Krankenakte schauen, sagt die Expertin der Verbraucherzentrale NRW.