Wie dürfen Krane befördert werden?
Krane wie auch Anschlagmittel dürfen nicht über die zulässige Last hinaus belastet werden. Personen dürfen mit der Last oder der Lastaufnahmeeinrichtung nicht befördert werden. Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Kranbetrieb unverzüglich einzustellen und die Vorgesetzten bzw. die Fachabteilung sind zu benachrichtigen.
Was ist Kräne oder auch Kräne?
Der Begriff Krane oder auch Kräne stammt aus dem Altgriechischen und heißt eigentlich „Kranich“, was die Form dieser Maschine assoziiert. Griechische Architekten waren es auch, die die ersten Krantypen konstruierten, um ihre monumentalen Transport- und Bauarbeiten zu beschleunigen und zu vereinfachen.
Ist der Kranbetrieb gefährdet?
Bei Mängeln, die die Betriebssicherheit gefährden, ist der Kranbetrieb unverzüglich einzustellen und die Vorgesetzten bzw. die Fachabteilung sind zu benachrichtigen. Kranführer und Kranführerinnen dürfen Krane nur benutzen, wenn sie eingewiesen und beauftragt sind.
Was ist der Unterschied zwischen einem Kran und einem einfachen Hebezeug?
Schon damals wurde der Unterschied zwischen einem Kran und einem einfachen Hebezeug deutlich, denn die Krane können sich sowohl vertikal und horizontal als auch nach links und rechts bewegen. Prinzipiell ermöglicht der Kran es, eine Last an einem Punkt aufzunehmen und an einem anderen abzuladen.
Was ist eine sichere Bedienung von Krananlagen?
Sichere Bedienung von Krananlagen. Die häufig beste Lösung zum Transportieren von schweren, meist sehr unhandlichen Lasten ist die Verwendung einer Krananlage. Einerseits entlastet sie die Beschäftigten und schützt deren Rückengesundheit, aber andererseits birgt sie auch neue Gefahren.
Was ist die Qualifikation zum Führen von Kranen?
2 Qualifikation zum Führen von Kranen Kranführer und Kranführerinnen, die gemäß DGUV Grundsatz 309-003 „Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern“ ausgebildet sind, müssen für die besonderen Belange der Hüttenwerks- krane gesondert qualifiziert werden. 2.1 Definition 2.1.1 Kranführer/Kranführerin