Wie durfen personenbezogene Daten aufbewahrt werden?

Wie dürfen personenbezogene Daten aufbewahrt werden?

Nach der allgemeinen DSGVO-Regelung dürfen Daten nur solange in personenbezogener Form aufbewahrt werden, wie es für die Zwecke, für die sie verarbeitet werden, erforderlich ist (vgl. Art 5 Abs 1 lit e DSGVO) und solange gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

Wie müssen elektronische Daten aufbewahrt werden?

Ursprünglich elektronische Daten müssen auch elektronisch nach den Aufbewahrungsfristen aufbewahrt werden – und zwar in einer maschinell lesbaren Form, das heißt in einem Format, das den Behörden die Fernabfrage bzw. Außenprüfung der Daten ermöglicht.

Welche Unterlagen gelten für die Aufbewahrungsfristen?

Unterlagen, für die Aufbewahrungsfristen gelten, umfassen insbesondere Handelsbücher und Aufzeichnungen, also Grundbuch, Haupt- und Nebenbücher bzw. Inventare und Inventuraufzeichnungen, also die regelmäßigen Bestandsaufnahmen über Vermögensgegenstände Auch für Jahresabschlüsse und Lageberichte gelten Aufbewahrungsfristen

Kann man die Notizen in verschiedenen Farben aufbewahrt werden?

Wenn aber farbliche Elemente, zum Beispiel handschriftliche Notizen in Verträgen in verschiedenen Farben, später von Relevanz sein können, müssen die Scans in Farbe erfolgen. Außerdem sollte man sich in jedem Fall gut überlegen, ob die Originale nicht dennoch aufbewahrt werden, wenn sie z.B. für den Vorsteuerabzug vorzulegen sind.

Was ist die Armee in Kürze?

«Die Armee in Kürze» ist Ihr Handbuch für den dienstlichen Alltag, insbesondere im Rahmen Ihrer Einheit und für Ihre ausserdienstlichen Pflichten.

Welche EU-Bürger haben Zugang zu seiner Armee?

Luxemburg erlaubt ebenfalls EU-Bürgern den Zugang zu seiner Armee, wenn sie bereits drei Jahre im Land leben und zwischen 18 und 24 Jahre alt sind. In Irland können Bürger aus dem europäischen Wirtschaftsraum – also EU plus Island, Liechtenstein und Norwegen – Teil der Streitkräfte werden.

Wie lange sollte die Aufbewahrungszeit überschreiten?

Die Aufbewahrungszeit sollte sechs Monate nicht überschreiten. Ein abgelehnter Bewerber muss derzeit eine Diskriminierung im Bewerbungsverfahren innerhalb von zwei Monaten nach der Ablehnung schriftlich geltend machen.

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