Wie dürfen sie Kopien von Ausweisen und Führerschein anfertigen?
Sie dürfen Kopien von Ausweisen und Führerschein anfertigen, wenn es einen DSGVO-konformen Zweck dafür gibt (siehe Beispiele) Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen veröffentlichte im Juni 2019 eine Hilfestellung für den Umgang mit Personalausweisdaten.
Ist die Fotokopie des Führerscheins authentisch?
Nicht authentisch sind Fotokopien des Führerscheins, denn mit der Vorlage der Kopie wird nicht gleichzeitig automatisch nachgewiesen, dass nach Anfertigung der Fotokopie die Fahrerlaubnis nicht inzwischen entzogen wurde oder der Dienstwagennutzer zurzeit gerade davon keinen Gebrauch machen darf, weil er ein Fahrverbot verbüßt.
Wie authentisch sind Kopien des Führerscheins?
Gleichermaßen nicht authentisch sind Kopien des Führerscheins, die per Telefax übermittelt werden. Denn der Telefaxvorgang beginnt mit dem Erstellen einer digitalisierten Kopie, die am Ende des Kopiervorgangs nicht auf dem eigenen Faxgerät, sondern dem Faxgerät des Empfängers digital als Datei oder analog als Ausdruck auf Papier ausgegeben wird.
Ist der Original-Führerschein im Besitz der Fahrerlaubnis?
Das ist regelmäßig nur bei Einsicht in die Originaldokumente der Fall. Wer den Original-Führerschein vorlegen kann, belegt damit zugleich, dass er im Besitz der darin bescheinigten Fahrerlaubnis ist.
Ist eine Kopie der Fahrzeugpapiere gültig?
Nein, denn generell wird eine Kopie der Fahrzeugpapiere nicht als gültiges Dokument angesehen, selbst wenn diese beglaubigt ist. Sie müssen laut Fahrzeug-Zulassungsverordnung (Paragraf 11 FZV) die Originalpapiere vorweisen können. Haben Sie Ihre Papiere nicht dabei, riskieren Sie ein Verwarngeld von 10 Euro.
Ist die Hinterlegung von Ausweisen und Führerschein zulässig?
Sie dürfen Kopien von Ausweisen und Führerschein anfertigen, wenn es einen DSGVO-konformen Zweck dafür gibt (siehe Beispiele) In vielen Fällen ist allerdings nur eine Sichtkontrolle zulässig Die Hinterlegung von Ausweisen als Pfand (z.B. beim Fahrradverleih), ist nicht zulässig
Ist die Führerscheinkontrolle erforderlich?
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz nahm zu diesem Thema Stellung. Der Dienstherr darf Führerscheinkontrollen durchführen. Allerdings ist die Anfertigung einer Fotokopie des Führerscheins seiner Ansicht nach nicht zwingend erforderlich und nicht zulässig.