Wie endet der Rentenanspruch eines Ehepartners?

Wie endet der Rentenanspruch eines Ehepartners?

Wer einen Ehegatten, Vater oder Mutter verloren hat, bezieht oftmals eine Rente. Mit ihr sollen die Hinterbliebenen versorgt werden, deshalb endet der Rentenanspruch des Ehepartners meistens nach einer neuen Heirat. Einige Sonderregelungen sind jedoch zu beachten.

Warum gibt es keine Rente für den verstorbenen Ex-Ehepartner?

Keine Rente für den verstorbenen Ex-Ehepartner: neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Das Problem ist die komplizierte Rechtslage beim Versorgungsausgleich. Dabei geht es um die Anwendung der Härtefallregelung in Bezug auf das Alte und Neue Recht.

Wie bleibt der Rentenanspruch nach der Heirat bestehen?

Der Rentenanspruch nach der Heirat bleibt im Falle einer erneuten Eheschließung nicht bestehen. Es kann allerdings eine Abfindungszahlung beantragt werden, wenn der zweite Ehepartner verstirbt oder die Ehe geschieden wird. Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe, wie beispielsweise ein Vermögensausgleich,

Wie steigt der Rentenanspruch nach der Scheidung?

Wenn der Mann nach der Scheidung ein besseres Einkommen hat als seine geschiedene Frau, dann steigt sein Rentenanspruch stärker als der ihre. Um das auszugleichen, gibt es den Anspruch auf Vorsorgeunterhalt.

Wie lange sind die Partner in der Rentenversicherung?

Partner, die erst seit 2002 oder später verheiratet sind oder eine eingetragene Lebensgemeinschaft haben und beide mindestens 25 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt haben, können das Rentensplitting wählen, bei dem der Rentenanspruch gleichmäßig unter den Eheleuten oder Lebenspartnern aufgeteilt wird.

Wie gilt ein Ex-Partner als Unterhaltsempfänger?

So gilt ein Ex-Ehepartner als Unterhaltsempfänger, wenn er bedürftig ist oder von Alters wegen nicht mehr arbeiten kann. Ein Ex-Partner ist so lange zum Unterhalt verpflichtet, wie er in der Lage ist, den Unterhalt zu leisten.

Was sind die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe?

Dabei ist jedoch zu beachten, dass die Versorgungsansprüche aus der neuen Ehe, wie beispielsweise ein Vermögensausgleich, mit angerechnet werden. Falls beide Ehepartner wieder heiraten sollten, steht generell dem geringer verdienenden Ex-Partner ein individuell festgelegter Anteil des Rentenanspruchs vom besser verdienenden zu.

Ist die Ehe nach dem Tod des Ehepartners rechtsgült?

Nach dem Tod des Ehepartners besteht für den Hinterbliebenen entsprechend § 46 SGB VI ein Anspruch auf eine Witwen- beziehungsweise Witwerrente. Um jedoch Ehen zu verhindern, die einzig der Altersabsicherung dienen, hat der Gesetzgeber spezifische Regelungen erlassen. Grundsätzlich muss die Ehe zum Zeitpunkt des Todes rechtsgültigen Bestand haben.

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