Wie endet die Scheidung?
Mit der Scheidung endet normalerweise die Verpflichtung der Ehegatten untereinander, sich gegenseitig Unterhalt zu leisten. Eine Unterhaltsverpflichtung zugunsten eines Ehepartners kann aber auch über die Scheidung hinaus bestehen.
Wie sind die Fallkonferenzen berechnungsfähig?
Die Fallkonferenzen nach den Nrn. 37120 und 37320 sind sowohl telefonisch wie auch in einer Videosprechstunde berechnungsfähig. Nur für den Fall der Videosprechstunde gilt dies auch für die neu geschaffene Fallkonferenz nach Nr. 01442 (siehe MT Nr. 43/19).
Was ist Eine Scheidungsfolgenvereinbarung?
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ist ein Ehevertrag, der die Scheidung regelt. Mit dieser Vereinbarung einigen sich die Ehepartner im Vorfeld des richterlichen Scheidungsverfahrens über Scheidungsfolgen wie etwa Unterhalt, Hausratsaufteilung oder den Verzicht auf den Versorgungsausgleich.
Was ist eine Scheidungsfolge?
Man spricht hier von den sogenannten Scheidungsfolgen. Dabei handelt es sich beispielsweise um Fragen zum Hausrat und seiner Verteilung, um die Bewohnung einer gemeinsamen Ehewohnung oder den Verkauf von Immobilieneigentum. Auch um Unterhaltsfragen, Zugewinnausgleich und die Betreuung von Kindern.
Wie kann eine einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden?
Bei der einvernehmlichen Scheidung müssen die Ehepartner bei Gericht eine schriftliche Vereinbarung über alle Scheidungsfolgen abschließen. Nur wenn sich die Eheleute darüber einig sind, kann die einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden.
Was sind die häufigsten Scheidungsgründe?
Einer der häufigsten Scheidungsgründe ist sicherlich Ehebruch – eine belegbare Statistik gibt es jedoch nicht. Oft ist der Ehebruch auch eine Folgeerscheinung, zudem wird ja nicht bei jeder Scheidung statistisch erhoben, warum diese nun aufgelöst wird.
Wann wird die Scheidung rechtskräftig?
Die Scheidung wird erst rechtskräftig, wenn keine Rechtsmittel (z.B. die Beschwerde) gegen die Scheidung eingelegt werden können. Die Frist, in der Rechtsmittel gegen die Scheidung eingelegt werden können, beträgt ein Monat nach Zustellung des Beschlusses.