Wie endet eine Hauptverhandlung?

Wie endet eine Hauptverhandlung?

Die Hauptverhandlung ist nach deutschem Strafprozessrecht der Kernbestandteil eines jeden Strafverfahrens und geregelt in den §§ 226–275 Strafprozessordnung (StPO). Sie endet in der Regel mit einem Urteil oder einer – gegebenenfalls vorläufigen – Einstellung des Verfahrens.

Wer hat das letzte Wort Richter oder Staatsanwaltschaft?

Ein bestimmter Antrag muss von ihr nicht gestellt werden, allerdings geschieht das recht häufig. Das letzte Wort hat immer der Angeklagte, der so die Gelegenheit erhalten soll, dem Gericht vor der Beratung über das Urteil noch vorzutragen, was ihm besonders wichtig erscheint.

Was ist das Recht auf Belehrung eines Angeklagten vor Gericht?

Recht auf Belehrung eines Angeklagten vor Gericht Laut § 136 und § 163 der Strafprozessverordnung StPO müssen Sie als Angeklagter vom Gericht über das Recht der Aussagefreiheit belehrt werden. Sie werden darüber belehrt, dass Sie sich bei Vernehmungen nicht äußern müssen.

Was sind die Fragen des Angeklagten vor Gericht?

Fragen des Angeklagten vor Gericht Als Angeklagter haben Sie während des gesamten Prozesses das Recht Fragen zu stellen. Dabei ist es Ihnen gestattet, die anwesenden Beweispersonen zu befragen. Der Zeitpunkt einer Befragung durch den Angeklagten wird durch das Gericht festgelegt.

Was ist der Zeitpunkt einer Befragung durch den Angeklagten?

Der Zeitpunkt einer Befragung durch den Angeklagten wird durch das Gericht festgelegt. Bei Fragen sollten Sie stets die inhaltlichen und formellen Grenzen des Gerichts beachten. Fragen dürfen sich dabei nur auf den Prozess beziehen. In jeder Lage eines Verfahrens haben Sie die freie Wahlmöglichkeit und das Recht auf einen Strafverteidiger.

Was müssen sie als Angeklagter belehrt werden?

Laut § 136 und § 163 der Strafprozessverordnung StPO müssen Sie als Angeklagter vom Gericht über das Recht der Aussagefreiheit belehrt werden. Sie werden darüber belehrt, dass Sie sich bei Vernehmungen nicht äußern müssen. Zudem haben Sie das Recht, einen Verteidiger in dem Verfahren hinzuzuziehen.

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