Wie entstand das gesellschaftliche Eigentum?
Gesellschaftliches Eigentum entstand bereits in der Frühzeit im Zusammenhang mit der damals vorherrschenden Okkupationswirtschaft zunächst durch Abgrenzung von Jagdrevieren einzelner Horden und Stämme, die diese gegeneinander verteidigten.
Was gibt es über die Wurzeln des Eigentums?
Über die historischen Wurzeln des Eigentums gibt es wenig gesichertes Wissen. Aus der Steinzeit kennt man Grabbeigaben, die den Toten mitgegeben wurden. Dabei dürfte es sich um persönliche Habseligkeiten gehandelt haben wie Waffen, Schmuck und Gebrauchsgegenstände, für die eine besondere Bindung an die Person bestand.
Wie kam die neue Sicht auf das Eigentum auf?
Eine neue Sicht auf das Eigentum kam in der Patristik durch die Verbreitung christlich-jüdischer Gedanken auf, nach denen das Naturrecht mit dem göttlichen Recht gleichzusetzen ist. Im Tanach („Altes Testament“) wird das Land dem Menschen zur Verwaltung übergeben – es bleibt aber im Eigentum Gottes.
Was ist die Bedeutung von Eigentum in Griechenland?
Die überlieferte Reflexion über die Bedeutung von Eigentum beginnt mit den Werken von Platon und Aristoteles im antiken Griechenland. Die Gesellschaft dieser Zeit war noch ganz überwiegend landwirtschaftlich geprägt. Selbst in der Polis von Athen lebten noch mehr als dreiviertel der Bevölkerung von der Landwirtschaft.
Wie reduziert sich der Wert eines Vermögensgegenstandes?
Bei außerplanmäßigen Abschreibungen kann der gesamte Wert eines Vermögensgegenstandes gemindert werden. Bei anderen Vermögensgegenständen reduziert sich der Wert durch Nutzung nicht. Dazu gehören zum Beispiel Grundstücke und Wertpapiere.
Was ist das Eigentumsrecht?
Das Eigentum ist also das dingliche Vollrecht; gegen Eingriffe kann sich der Eigentümer durch die Eigentumsklage (rei vindicatio) und die Eigentumsfreiheitsklage (actio negatoria) zur Wehr setzen (§ 366 ABGB).
Was ist Eigentum im deutschen Recht?
Was ist Eigentum? Eigentum bezeichnet im deutschen Recht die umfassendste Herrschaft an einer Sache, welche die Rechtsordnung zulässt. Innerhalb des verfassungsrechtlichen Rahmens, kann eine Person grundsätzlich völlig frei über ihr Eigentum entscheiden.