FAQ

Wie entstehen die Wetternamen?

Wie entstehen die Wetternamen?

Im Jahr 1954 hatte die Meteorologie-Studentin Karla Wege die Idee, in Deutschland ebenfalls Namen für die Hochs und Tiefs zu vergeben. Diese Idee wurde vom Institut für Meteorologie der FU Berlin aufgegriffen und seitdem haben bei uns auch die Unwetter einen Namen.

Wann wurde der Nachname erfunden?

1875 wurden im Deutschen Reich die Standesämter eingeführt und die Namen festgeschrieben. Seitdem trägt jeder Deutsche einen Vornamen, einen eventuellen Zwischennamen und einen Familiennamen, und zwar in dieser Reihenfolge.

Welche Vorschriften gelten für die Mitgliedschaft in einer Fraktion?

Die Vorschriften des § 30 a GemO und des § 10 MGeschO, wonach sich Ratsmitglieder zu einer Fraktion zusammenschließen können, hat daher nur deklaratorische Bedeutung. Voraussetzung für eine Mitgliedschaft in einer Fraktion ist das Innehaben eines Ratsmandats.

Kann man an den Fraktionssitzungen teilnehmen?

Es bestehen keine Bedenken, wenn an den Fraktionssitzungen auch Personen teilnehmen, die nicht dem Gemeinderat als Mitglied angehören. Hier ist insbesondere an Mitglieder von Ausschüssen, an den Bürgermeister und die Beigeordneten sowie an Sachverständige und an Vertreter berührter Bevölkerungskreise zu denken.

Was sind die Voraussetzungen für die Bildung einer Fraktion?

Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und die Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister mitzuteilen ( § 30 a Abs. 2 GemO; § 10 Abs. 2 MGeschO ). Die Willensbildung einer Fraktion erfolgt unter vergleichbaren Bedingungen, wie sie auch für den ordnungsgemäßen Ablauf einer Sitzung des Gemeinderats gelten.

Wie kann eine Fraktion eine eigene Geschäftsordnung geben?

Die Fraktion kann sich eine eigene Geschäftsordnung geben. Die Bildung einer Fraktion, ihre Bezeichnung und die Namen der Mitglieder sind dem Bürgermeister mitzuteilen ( § 30 a Abs. 2 GemO; § 10 Abs. 2 MGeschO ).

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