Wie entsteht Kindeswohlgefährdung?
Kindeswohlgefährdung kann verursacht werden durch ein bestimmtes Verhalten oder Unterlassen der Personensorgeberechtigten oder aber durch das Verhalten Dritter. Sie kann geschehen durch einen Sorgerechtsmissbrauch, durch bewusstes, gezieltes Handeln oder unverschuldetes Versagen.
Was gehört zum Wohl des Kindes?
Der Begriff Kindeswohl unterliegt keiner allgemeingültigen Definition. Deshalb kann Kindeswohl als das gesamte Wohlergehen eines Kindes oder Jugendlichen sowie seiner gesunden Entwicklung definiert werden. Die Frage nach dem Kindeswohl ist oft Gegenstand in Familienrechts- und Jugendhilfeverfahren.
Was besagt 8a SGB VIII?
Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII § 8a SGB VIII konkretisiert den im Grundgesetz verankerten Schutzauftrag und regelt die prinzipiellen Verfahrensschritte des Jugendamtes beim Bekanntwerden einer (möglichen) Kindeswohlgefährdung. Die konkrete Umsetzung des Verfahrens obliegt den Jugendämtern.
Was ist die elterliche Sorge?
Inhalt der elterlichen Sorge ist die Fürsorge für die Person und das Vermögen des Kindes. Die Personensorge umfasst die Pflege, Erziehung und Beaufsichtigung des Kindes und das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wie liegt das alleinige Sorgerecht bei der Mutter?
Wird keine Sorgeerklärung abgegeben, so liegt das alleinige Sorgerecht stets bei der Mutter. Weigert sich die Mutter gegen die Abgabe einer gemeinsamen Sorgerechtserklärung, so besteht für den Vater nur die Möglichkeit, einen Antrag beim Familiengericht zu stellen, um das gemeinsame Sorgerecht zu erhalten.
Ist die Übertragung des Sorgerechts möglich?
Zuständig ist das Familiengericht, das das Sorgerecht auf Antrag übertragen kann. Eine Übertragung des Sorgerechts ist nur möglich, wenn die Eltern dauerhaft getrennt leben. Das Sorgerecht kann entzogen werden, wenn das Kindeswohl gefährdet ist. Das ist bei Gewalt in der Familie der Fall oder bei Drogen- oder Alkoholsucht.
Was sind die Voraussetzungen für den Entzug des Sorgerechts?
Dazu gehören unter anderem die Unterbringung, die finanzielle Situation und das Umfeld, in dem es aufwächst. Der Entzug des Sorgerechts ist entsprechend § 1666 BGB allerdings die letzte Maßnahme, die das Familiengericht ergreift, wenn das Kindeswohl gefährdet ist.