Wie Erbe ich in der Turkei?

Wie Erbe ich in der Türkei?

Die gesetzliche Erbfolge im türkischen Erbrecht ist mit dem deutschen Recht vergleichbar. Neben den Erben der ersten Ordnung (Kindern) erbt der Ehegatte ein Viertel, neben Erben der zweiten Ordnung (Eltern) die Hälfte.

Kann man als Deutscher in der Türkei Erben?

Info. Wenn ein deutscher Staatsangehöriger in der Türkei oder in Deutschland verstorben ist und beweglichen Nachlass in der Türkei hinterlassen hat, genügt den Erben zum Nachweis ihres Erbrechtes nach § 14 des Nachlassabkommens zum Nachweis des Erbrechtes in der Türkei ein deutscher Erbschein.

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer in der Türkei?

Die türkische Erbschaftssteuer 2018 – Erbschaftsteuer nach einem Erbfall mit Türkeibezug

Grenzwerte Erbschaftssteuer in % Schenkung in %
bis 240.000 TL 1 % 10 %
darüber bis 570.000 TL 3 % 15 %
darüber bis 1.270.000 TL 5 % 20 %
darüber bis 2.200.000 TL 7 % 25 %

Wie ist die gesetzliche Erbfolge in der Türkei aufgebaut?

Gesetzliche Erbfolge. Die gesetzliche Erbfolge in der Türkei ist ähnlich aufgebaut wie im deutschen Recht. Gesetzliche Erben erster Ordnung sind nach Art. 495 ZGB zunächst die Nachkommen (Kinder und Enkelkinder) des Erblassers. Nichtehelichen und adoptierten Kindern steht in der Türkei das gleiche gesetzliche Erbrecht zu wie ehelichen Kindern, Art.

Sind die vorgenannten gesetzlichen Erben in der Türkei geregelt?

Soweit keine der vorgenannten gesetzlichen Erben vorhanden sind und der Erblasser seine Erbfolge auch nicht durch Testament geregelt hat, greift auch in der Türkei das Erbrecht des Staates, Art. 501 ZGB.

Ist der Erbschein in der Türkei anerkannt?

8 – Erben und Vererben in der Türkei Ist das Vermögen auf mehrere Länder verteilt, muss der in einem Land erteilte Erbschein in den anderen Ländern anerkannt werden. Im deutsch-türkischen Verhältnis gilt eigentlich § 15 des deutsch-türkischen Nachlassabkommens.

Welche Steuersätze gelten für Erbschaften in der Türkei?

Für Erbschaften in der Türkei gelten die nachfolgend genannten Steuersätze: Der Freibetrag für Ehegattin oder den Ehegatte beträgt ohne Kinder 292.791,00 TL. Wenn die Kinder mit einem Elternteil gemeinsam sind, beträgt dann der Freibetrag in 2014 pro Person ( Elternteil oder Kinder) 146.306,00 TL.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben