Wie erfahre ich ob ich Arbeitslosengeld bekomme?

Wie erfahre ich ob ich Arbeitslosengeld bekomme?

Für den Anspruch auf Arbeitslosengeld gelten im Wesentlichen diese Voraussetzungen:

  1. Sie erfüllen die Anwartschaftszeit.
  2. Sie haben sich bei Ihrer Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet.
  3. Sie sind ohne Beschäftigung, können aber eine versicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (mindestens 15 Stunden pro Woche).

Kann man sich arbeitslos aber nicht arbeitssuchend melden?

Die Arbeitslosmeldung muss in jedem Fall persönlich erfolgen. Im Regelfall ist es nicht möglich, sich telefonisch, per E-Mail oder Brief arbeitslos zu melden. Wer sich arbeitslos, aber nicht arbeitssuchend meldet und dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung steht, hat allerdings keinen Anspruch auf ALG I.

Welche Pflichten habe ich als Arbeitsloser?

Wer arbeitslos ist, ist verpflichtet, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stehen. Das heißt, er kann nicht erst einmal drei Monate Urlaub machen und dann mit der Arbeitssuche beginnen. Zudem ist der Arbeitslose verpflichtet, sich aktiv um einen neuen Job zu bemühen.

Ist man dazu verpflichtet sich arbeitslos zu melden?

Vereinfacht gesagt besteht die Pflicht, sich sofort bei der Arbeitsagentur zu melden, sobald einem bekannt ist, dass man arbeitslos werden wird. Tut man das nicht unverzüglich, so bekommt man später weniger Arbeitslosengeld.

Was ist der höchste Satz bei Arbeitslosengeld?

Der mögliche Höchstsatz für das ALG 1 liegt also bei 1.875,53 Euro in den neuen Bundesländern und bei 2031,56 Euro in den alten. Diese Beträge zahlt die Arbeitslosenversicherung maximal.

Was muss man beim Arbeitsamt alles angeben?

Unterlagen zur Arbeitslosmeldung auf einen Blick

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung, Arbeitserlaubnis, Aufenthaltserlaubnis.
  • Sozialversicherungsausweis.
  • Kündigungsschreiben, Arbeitsvertrag, Arbeitsbescheinigung.
  • Aktueller Lebenslauf.

Wer steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung?

„Wer nur ein paar Tage zwischen Arbeit und Reise hat, steht dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung.“ Richtig ist: Es gibt zwar einen Mindestzeitraum, in dem man dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen muss. Aber dieser Mindestzeitraum ist exakt 1 (ein) Tag.

Was passiert wenn man sich nicht arbeitslos melden?

Arbeitnehmer mit befristetem Arbeitsverhältnis müssen sich drei Monate vor Auslaufen des Vertrags arbeitslos melden. Wer dies versäumt, riskiert, dass die Arbeitsagentur beim Arbeitslosengeld eine einwöchige Sperrzeit festsetzen, bekräftigte am 30. …

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