Wie erfolgt die Ablehnung des visumantrages?

Wie erfolgt die Ablehnung des visumantrages?

Die Ablehnung des Visumantrages erfolgt durch die zuständige Auslandsvertretung, welche den Antrag auch bearbeitet hat.

Wie erfolgt die Ablehnung der Visumerteilung?

Ablehnung der Visumerteilung Die Ablehnung des Visumantrages erfolgt durch die zuständige Auslandsvertretung, welche den Antrag auch bearbeitet hat.

Wie wird der Antrag auf Erteilung des Visums gestellt?

Der Antrag auf Erteilung des Visums wird insofern in der Regel bei der Konsularabteilung der Deutschen Botschaft bzw. im Deutschen Konsulat im Heimatland des einreisewilligen Ausländers gestellt.

Ist die zuständige Auslandsvertretung zuständig für die Visumerteilung?

Die zuständige Auslandsvertretung entscheidet ob die jeweiligen erforderlichen Voraussetzungen für die Visumerteilung vorliegen im Rahmen einer Ermessensentscheidung, in die sämtliche Umstände des jeweiligen Einzelfalles einfließen, ggf. in Zusammenarbeit mit der zuständigen Ausländerbehörde, vgl. § 31 AufenthV.

Ist der Visumsantrag in Deutschland verschwiegen?

Sie haben in Ihrem Visumsantrag Voraufenthalte in Deutschland verschwiegen. Bitte fragen Sie einen neuen Termin an – der Visumsantrag muss vollständig und wahrheitsgemäß ausgefüllt werden. Sie sind zur Einreiseverweigerung in einem oder mehreren Schengen-Staaten ausgeschrieben.

Hat die Auslandsvertretung den Antrag abgelehnt?

Sollte die Auslandsvertretung entgegen der Erwartung den Antrag abgelehnt haben, dann gilt es herauszubekommen, wieso der Antrag nicht stattgegeben wurde. Problematisch ist allerdings, dass die Ablehnung nach § 77 Abs. 2 AufenthG keine Ablehnungsbegründung enthalten muss.

Wie kann die Beantragung eines Visums für die USA erfolgen?

Die Beantragung eines Visums für die USA kann sowohl online erfolgen oder man wählt den direkten Weg über die Konsulate. Die Konsulate finden Sie in den großen Städten Berlin, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Leipzig und München.

Ist ein visumfreier Aufenthalt für die USA nötig?

Ein Visum für die USA ist nötig, wenn die Voraussetzungen zum visumfreien Reisen mit ESTA nicht erfüllt werden. Grundsätzlich benötigen deutsche Staatsbürger dank des Visa Waiver Programms kein Visum für einen USA Aufenthalt, wenn dieser z.B. 90 Tage nicht überschreitet und zu touristischen oder geschäftlichen Zwecken oder zur Durchreise dient.

Wie erfolgt die Vergabe von visumterminen?

Aufgrund der sehr hohen Nachfrage nach Visumterminen erfolgt die Terminvergabe mit Hilfe einer Terminliste. Bitte registrieren Sie dort Ihren Wunsch nach einem Termin zur Beantragung eines Visums zur Arbeitsaufnahme nach § 26 Abs. 2 Beschäftigungsverordnung („Westbalkanregelung“).

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