FAQ

Wie erfolgt die Beantragung des Nachteilsausgleichs?

Wie erfolgt die Beantragung des Nachteilsausgleichs?

Beantragung und Gewährung von Nachteilsausgleichen in Prüfungen und bei Abschlussarbeiten erfolgen in der Regel als Verwaltungsakt. Studierende stellen den Antrag auf Nachteilsausgleich schriftlich beim Prüfungsausschuss oder Prüfungsamt oder anderen dafür bestimmte Stellen.

Wie viele Prüfungen in einer Woche?

Nach § 14 Abs. 4 der APO-GOSt dürfen in einer Woche für die einzelne Schülerin oder den einzelnen Schüler in der Regel nicht mehr als drei Klausuren angesetzt werden. An einem Tag darf in der Regel nur eine Klausur geschrieben werden.

Wann muss eine mündliche Prüfung angekündigt werden?

Eine mündliche Prüfung muß dem Schüler mind. Zwei Unterrichtstage vorher angekündigt werden. Dauer höchstens 10 Minuten. Der Tag der Ankündigung gilt als erster Tag.

Wer ist für die Beantragung des Nachteilsausgleichs zuständig?

Die Entscheidung liegt in der Sekundarstufe I bei der Schulleitung. Für die Gewährung des Nachteilsausgleichs im Abitur ist in Nordrhein-Westfalen die Bezirksregierung als obere Schulaufsichtsbehörde zuständig.

Wann muss es Prüfungstermine geben?

Prinzipiell muss es aber genügend Prüfungstermine geben. Im § 59 des Universitätsgesetzes ist festgeschrieben, dass Prüfungen am Anfang, in der Mitte und am Ende des Semesters anzusetzen sind. Prüfungstermine darüber hinaus stehen den Prüfern natürlich frei.

Wie wird die Prüfplanung definiert?

Die Prüfplanung, deren Aufgabe die Sicherstellung der Umsetzung von Qualitätsforderungen an Produkte und Dienstleistungen ist, wird als die Planung der hierzu notwendigen Prüfungen in der gesamten Wertschöpfungskette definiert.

Wie werden Prüfungen geregelt?

Prüfungen werden im Universitätsrecht geregelt. Zwar ist nicht festgelegt, wie eine Prüfung inhaltlich aussehen muss (das bleibt dem Lehrpersonal überlassen), aber was die Festlegung von Prüfungsterminen betrifft oder die Wahl des Prüfers gibt es Definitionen im Universitätsgesetz.

Wie kann ich eine Prüfmethode festlegen?

Wie: Prüfmethode festlegen Bei der Festlegung der Prüfmethode ist entscheidend, ob die Prüfmerkmale variabler oder attributiver Natur sind. Dabei bezeichnet der Begriff Attributivprüfung eine qualitative (meist subjektive), die Variablenprüfung dagegen eine quantitative (meist objektive) Prüfung der Merkmale.

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