Wie erhält der Mieter das Recht auf Nutzung des Mietgegenstandes?
Mit dem Mietvertrag erhält der Mieter bzw. die Mieterin das Recht auf uneingeschränkte Nutzung der Mieträume (BGB § 535 Absatz 1). Dadurch ist es möglich, jede beliebige Person, auch den Vermieter oder die Vermieterin, außerhalb des Besichtigungszeitraums, von jeglicher Nutzung des Mietgegenstandes auszuschließen.
Was ist das Mietrecht?
Das Mietrecht sichert vor allem die Rechte der Mieter:innen und schützt ihn sie vor Willkür. Mieterrechte umfassen Themen wie das Hausrecht, Einzug von Familienmitgliedern, Tierhaltung oder die allgemeine Hausordnung. Oftmals resultieren aus den Rechten von Mieter:innen Pflichten auf Seiten der Vermieter:innen.
Was muss der Vermieter und die Vermieterin tun?
Der Vermieter bzw. die Vermieterin muss sich um eine regelmäßige Prüfung von Gasleitungen, Abflussrohren und Aufzügen kümmern. Der Vermieter ist verantwortlicher für den Zustand der Mietsache und muss bei hinreichendem Anlass eine Überprüfung vornehmen.
Wie kann der Vermieter die Haltung von Kleintieren beschränken?
Der Vermieter kann den Mieter auf die Haltung von Kleintieren beschränken und die sonstige Tierhaltung von seiner Zustimmung abhängig machen. Bei Schäden oder Mängeln in der Mietwohnung ist es die Pflicht des Mieters bzw. der Mieterin, den Vermieter bzw. die Vermieterin umgehend darüber zu informieren.
Hat der Vermieter die Hotelkosten der Hausverwaltung gemeldet?
Der Vermieter hat die Hotelkosten der Hausverwaltung gemeldet und darum gebeten, die Kosten von der Gebäudeversicherung ersetzen zu lassen. Da aber laut Hausverwaltung die Gebäudeversicherung nur für Hotelkosten von Eigentümern aufkommt, aber nicht von Mietern,…
Kann der Vermieter die Hotelkosten ersetzt werden?
Die Hotelkosten verlangt er vom Vermieter als Schadensersatz ersetzt. Da die Wohnung nicht nutzbar ist, kann er die Miete um 100 % mindern. Wegen der Hotelkosten kommt ein Schadensersatzanspruch in Betracht. a. Verletzung von Verkehrssicherungspflichten begründet Verschulden
Ist der Mieter oder die Mieterin berechtigt zur Nutzung von Haushaltsgeräten?
Dem Mieter und der Mieterin steht nach dem Aufsetzen des Mietvertrages, das alleine Nutzungsrecht zu. Der Mieter oder die Mieterin ist zur Nutzung seiner bzw. ihrer eigenen Haushaltsgeräte berechtigt. Der Ausdruck Haushaltsgeräte meint Geräte für typische Funktionen im Haushalt wie Waschen, Reinigen, Heizen, Kühlen, Kochen, usw.