Wie errechnet sich die Höhe der Witwenrente?
Ihre Witwenrente errechnet sich aus dem Rentenanspruch des verstorbenen Partners. In den ersten drei Monaten stehen Ihnen 100 Prozent dieser Summe zu. Später erhalten Sie bei kleiner Witwenrente 25 Prozent, bei großer Witwenrente 55 Prozent (60 Prozent nach altem Recht) des Rentenanspruchs.
Wird die Hinterbliebenenrente auf die eigene Rente angerechnet?
Bei der Witwenrente erhält die Ehefrau einen Teil der Rente ihres verstorbenen Mannes. Bezieht sie eine eigene Rente oder hat andere Einkommen, wird die Witwenrente damit verrechnet.
Was darf ich zu meiner Witwenrente dazuverdienen?
Seit Juli 2011 gelten neue Regelungen für die Hinterbliebenenrente. Witwen und Witwer im Westen dürfen jetzt 725,21 Euro statt bislang 718,08 Euro monatlich dazuverdienen, im Osten 643,37 Euro statt bisher 637,03 Euro. …
Was steht mir als Witwe zu?
Die große Witwen- oder Witwerrente beträgt grundsätzlich 55 Prozent der Rente, die Ihr Ehepartner/Lebenspartner oder Ihre Ehepartnerin/Lebenspartnerin zum Zeitpunkt des Todes bezogen hat oder hätte.
Wird die Witwenrente auch erhoeht?
Bei den Hinterbliebenenrenten wird der einmal bewilligte Grundbetrag der Rente – genau wie bei Altersrenten – jedes Jahr zum 1. Juli angepasst. Die Renten steigen in Westdeutschland in diesem Jahr um 2,1 Prozent, in den östlichen Bundesländern um 2,5 Prozent.
Wird die Betriebsrente bei der Witwenrente mit angerechnet?
Man kann sagen, dass fast sämtliche Einkommensarten, die das Sozialrecht kennt, auf die Hinterbliebenenrente angerechnet werden. Eine Betriebsrente wird nach altem Recht an eine Witwenrente nicht angerechnet, nach neuem Recht hingegen schon.
Welche Einkünfte werden auf die Rente angerechnet?
Als Hinzuverdienst gelten u.a. Bruttoentgelt, steuerrechtlicher Gewinn ( z.B. Einkünfte aus einem Gewerbebetrieb oder Land- und Forstwirtschaft) sowie vergleichbare Einkommen, wie Vorruhestandsgeld. Bei Renten wegen Erwerbsminderung können unter anderem auch Krankengeld und Übergangsgeld als Hinzuverdienst gelten.
Werden aktiengewinne auf die Rente angerechnet?
Wird die Dividende aus GmbH-Anteil auf meine Rente angerechnet: Antwort auf die Frage. Dividenden (Gewinnbeteiligungen aus den Gesellschaftsanteilen der GmbH oder Aktienanteilen) gelten als Kapitaleinnahmen. Diese zählen grundsätzlich nicht als Hinzuverdienst zur Altersrente.