Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung?

Wie erstelle ich eine korrekte Rechnung?

1. Pflichtangaben: Wie schreibe ich eine Rechnung?

  1. Ihre Anschrift und die Anschrift Ihres Kunden.
  2. Ihre Steuernummer bzw. Umsatzsteuer-ID.
  3. Eine einmalige und fortlaufende Rechnungsnummer.
  4. Das Rechnungsdatum.
  5. Das Lieferdatum bzw. Leistungsdatum.
  6. Art und Menge des Produkts bzw.
  7. Preis (Netto, Brutto, USt.

Wer schreibt mir meine Rechnung?

Kümmern wir uns erst mal um die Pflicht und dann um die Kür: Wer muss Rechnungen schreiben? Jeder, der ein Unternehmen führt, muss Rechnungen für seine Leistungen schreiben – sofern er Geschäfte mit anderen Unternehmen macht bzw. mit juristischen Personen geschäftlich verkehrt.

Wie lange ist der Anspruch auf die Rechnung?

Grundsätzlich können Sie Rechnungen bis zu 3 Jahre nach der Leistungserbringung stellen. Entscheidend ist, dass der Anspruch auf die Rechnung zu Recht besteht. Wir empfehlen grundsätzlich, Rechnungen unmittelbar nach erbrachter Leistungen zu erstellen.

Wie kann ich eine Rechnung mit einem Rechnungsprogramm schreiben?

Eine Rechnung mit einem Rechnungsprogramm zu schreiben ist also deutlich besser, als eine Vorlage in Word oder Excel zu nutzen oder auf einen Online-Rechnungsgenerator zu setzen. Mit der Software sparen Sie Zeit bei den Schritten vor und nach der Erstellung der Rechnung und sind rechtlich auf der sicheren Seite.

Wie lange muss ich eine Rechnung aufbewahren?

Rechnungen, auch elektronisch gespeicherte Rechnungen, muss ein Unternehmer 10 Jahre lang aufbewahren und im Falle einer Betriebsprüfung lückenlos vorlegen können. Grundsätzlich können Sie Rechnungen bis zu 3 Jahre nach der Leistungserbringung stellen. Entscheidend ist, dass der Anspruch auf die Rechnung zu Recht besteht.

Wie sollten sie eine stornierte Rechnung begründen?

Das Storno sollten Sie immer begründen können, speziell wenn der Betriebsprüfer danach fragt. Die neue Rechnung sollte von der Nummer her Bezug zur stornierten Rechnung nehmen. Rechnungen, auch elektronisch gespeicherte Rechnungen, muss ein Unternehmer 10 Jahre lang aufbewahren und im Falle einer Betriebsprüfung lückenlos vorlegen können.

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