Wie erstelle ich eine Nebenkostenabrechnung für den Mieter?
Damit die Nebenkostenabrechnung formal richtig ist, gilt es einige Mindestvoraussetzungen zu beachten:
- Angabe des Abrechnungszeitraums.
- Zusammenstellung der Gesamtkosten.
- Angabe und Erklärung des verwendeten Verteilerschlüssels.
- Kostenanteil des Mieters.
- Abzug der vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen.
Wer erstellt Nebenkostenabrechnung für Vermieter?
Für die Erstellung der Nebenkostenabrechnung vom Vermieter sieht der Gesetzgeber einen zeitlichen Rahmen vor. Der Vermieter muss die Nebenkostenabrechnung innerhalb von zwölf Monaten erstellen. Üblicherweise gilt das Kalenderjahr als Abrechnungszeitraum.
Wer hilft bei falscher Nebenkostenabrechnung?
Ergeben sich Zweifel, kann der Mieter den Vermieter um Erläuterung bitten. Er kann aber auch die Einsichtnahme in die Originalbelege der für die Nebenkostenabrechnung maßgeblichen Abrechnungsunterlagen fordern oder sich gegen Kostenerstattung Kopien der Abrechnungsunterlagen übersenden lassen.
Kann man die Nebenkostenabrechnung auf die Mieter umlegen?
Als Vermieter dürfen Sie Betriebskosten auf den Mieter umlegen – vorausgesetzt, dass diese umlagefähig sind und dass im Mietvertrag eine entsprechende Vereinbarung getroffen wurde. Der Mieter muss also nur dann Nebenkosten zusätzlich zur Miete zahlen, wenn das im Mietvertrag wirksam vereinbart ist.
Wie berechnet man die Nebenkostenabrechnung?
Wie werden Betriebskosten abgerechnet? In der Regel erhebt der Vermieter zur monatlichen Kaltmiete eine Vorauszahlung auf die im Mietvertrag umgelegten Betriebskosten. Der Vermieter muss über diese Vorauszahlungen jährlich abrechnen. Schließlich folgen die geleisteten Vorauszahlungen des Mieters in die Abrechnung.
Kann Mieter Nebenkostenabrechnung verlangen?
Grundsätzlich hat der Mieter einen Anspruch auf Erteilung einer Nebenkostenabrechnung, wenn es sich nicht um eine Inklusivmiete handelt. Ein etwaiges Guthaben steht dem Mieter zu, kommt es zu einem Fehlbetrag, muss der Mieter eine Nachzahlung leisten.