Wie erwirkt man eine Bannmeile?
Das Gericht kann ganz konkrete Anordnungen treffen: Der Täter darf sich einer Person bis zu einem bestimmten Abstand nicht mehr nähern, eine Art Bannmeile also. Er darf keinen Kontakt mehr aufnehmen – weder persönlich noch telefonisch oder per SMS oder E-Mail.
Wo stelle ich ein annäherungsverbot?
Ein Annäherungsverbot kann per einstweiliger Anordnung durch das Familiengericht erlassen werden. Ziel dieses Verbotes ist es, ein Opfer vor Übergriffen durch einen Täter zu schützen. Die Unterlassungen bestimmen, wie weit sich der Täter vom Opfer fernhalten muss.
Wie erwirkt man kontaktverbot?
Ein Kontaktverbot kann ein Amtsgericht auf Antrag des Klägers nach § 1 und § 2 Gewaltschutzgesetz erlassen. Des Weiteren kann die Polizei im Rahmen der Gefahrenabwehr ein vorläufiges Kontaktverbot aussprechen. Es gilt nur im Verhältnis zwischen natürlichen Personen und ist in der Regel zeitlich befristet.
Wie kann eine gerichtliche Anordnung angefochten werden?
Bei einer gerichtlichen Anordnung kann diese mit einer Beschwerde angefochten werden (§ 304 StPO). Beide Rechtsschutzmöglichkeiten haben grundsätzlich keine aufschiebende Wirkung. Das bedeutet, dass Sie trotz Beschreiten des Rechtsweges zwangsweise von der Polizei abgeholt werden können.
Was ist Voraussetzung für eine Anordnung?
Voraussetzung für eine Anordnung ist: die Speicherung der persönlichen Merkmale muss zum Zweck möglicher künftiger Tataufklärungen geeignet und erforderlich sein; der Betroffene muss rechtliches Gehör erhalten, d. h. die Möglichkeit sich zu äußern. Im Rahmen dieser Prognose sind unter anderem folgende Kriterien relevant:
Welche Rechtsmittel gibt es gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss?
Ein Rechtsmittel gegen den einstweiligen Anordnungsbeschluss gibt es nicht. Es kann lediglich ein Antrag auf Durchführung einer mündlichen Verhandlung gestellt werden. Das Gericht wird dann einen nichtöffentlichen Termin bestimmen. Zu diesem Termin werden keine Zeugen geladen.
Welche Gerichtskosten fallen für eine einstweilige Verfügung an?
Wenn Sie eine einstweilige Verfügung oder eine einstweilige Anordnung beantragen, fallen dafür Gerichtskosten an – erhöhen Sie die Erfolgschancen Ihres Antrags durch anwaltliche Expertise, kommen Anwaltskosten hinzu. Die Kosten sind grundsätzlich vom Streitwert abhängig, den das Gericht festlegt.