Wie fordere ich meine Unterhalt ein?
Den Kindesunterhalt beantragt man beim zuständigen Familiengericht. Hierzu muss man einen Antrag auf Festsetzung von Unterhalt stellen. Optimal ist es, wenn man hierzu einen Anwalt hinzuzieht, um den Antrag richtig und vollständig auszufüllen.
Wo muss ich Kindesunterhalt beantragen?
Der Elternteil, der ein gemeinsames Kind betreut, kann vom anderen Elternteil Unterhalt verlangen. Der Anspruch gilt für Väter und Mütter gleichermaßen und mindestens für die Dauer von drei Jahren ab Geburt des Kindes.
Wo muss ich Unterhalt einfordern?
Der Anspruch Ihres Kindes auf Kindesunterhalt beginnt ab dem Zeitpunkt der Trennung vom Ehepartner. Sie vertreten Ihr minderjähriges Kind als dessen gesetzlicher Vertreter. Ansprechpartner ist zunächst Ihr Ex-Partner. Staatliche Stellen können Sie erst in Anspruch nehmen, wenn der Ex-Partner den Unterhalt verweigert.
Wie erhöht sich der Betrag der Alimente?
Bei einem hohen Lebensstandard erhöht sich auch der Betrag der Alimente. Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation.
Wie richten sich die Berechnungen der Alimente nach?
Grundsätzlich richten sich die Berechnungen der Alimente nach der gelebten Betreuungssituation, den Lebenshaltungskosten des hauptbetreuenden Elternteils und dessen Erwerbssituation. Eine exakte Berechnung anhand einer Pauschalen oder mit Prozentsätzen ist in der Schweiz nicht möglich. Empfehlung unserer Partner!
Wann müssen Alimente gezahlt werden?
Es brauchen nur dann Alimente gezahlt zu werden, wenn sich aufgrund der besonderen Situation des erwachsenen Kindes ein Unterhaltsanspruch nach Maßgabe der §§ 1601 ff BGB begründet. Allgemein sind Verwandte in gerader Linie (Blutsverwandte) nämlich verpflichtet, einander Unterhalt zu gewähren.
Was ist die genaue Berechnung der Alimente in Österreich?
Die genaue Berechnung der Alimente in Österreich muss nicht selbstständig durchgeführt werden. Die Festlegung der Höhe geschieht entweder durch das Gericht oder Jugendamt. Hierbei wird kein monatlicher, sondern ein Jahresgehaltszettel benötigt.