Wie füllt man den Mantelbogen aus?
Den Mantelbogen müssen alle unbeschränkt Steuerpflichtigen abgeben, also Steuerpflichtige mit Wohnsitz und Einkünften in Deutschland. Im Mantelbogen wird zum Beispiel nach Name, Adresse, Beruf, Kontoverbindung, Religionszugehörigkeit usw.
Was ist bei der Steuer der mantelbogen?
Der Mantelbogen ist das erste Formular in der Steuererklärung. Da hier neben persönlichen Daten auch Informationen zu der Bankverbindung eingetragen werden müssen, darf der Mantelbogen in keiner Steuererklärung fehlen.
Welche Formulare brauche ich bei mein Elster?
Formulare
- Antrag auf Dauerfristverlängerung/Anmeldung der Sondervorauszahlung.
- Einkommensteuererklärung für unbeschränkt steuerpflichtige Personen.
- Anlage 34a (Begünstigung des nicht entnommenen Gewinns)
- Einnahmenüberschussrechnung.
- Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale ( ELStAM ) für Arbeitgeber.
- Gewerbesteuererklärung.
Was gehört in den Mantelbogen?
Mantelbogen Ihre Steuernummer und die Adresse des zuständigen Finanzamts, Ihr Name und die Adresse, Ihr Beruf und Familienstand, Ihre Religionszugehörigkeit und Bankverbindung – auf der ersten Seite des Steuerhauptvordrucks tragen Sie Ihre persönlichen Daten und ggf. die Ihres Ehe- bzw. Lebenspartners ein.
Wie fülle ich die Lohnsteuer richtig aus?
Grundsätzlich muss jeder den zweiseitigen sogenannten Mantelbogen ausfüllen. Das ist das Hauptformular Ihrer Steuererklärung und hat Platz für allgemeine Informationen wie Ihren Namen, Ihre Steuer-Identifikationsnummer und Ihre Kontonummer.
Ist Anlage N der mantelbogen?
Unterschrift nicht vergessen! Wenn Sie 2013 Lohnersatzleistungen wie Elterngeld, Krankengeld oder Arbeitslosengeld erhalten haben, müssen Sie das ebenfalls im Mantelbogen angeben. Es sei denn, Sie geben als Arbeitnehmer auch die Anlage N ab. Dann gehören die Daten dorthin.
Was für Anlagen brauche ich bei Elster?
Anlagenauswahl
| für | die | für |
|---|---|---|
| Gewerbetreibende | Anlage G | Einkünfte aus Gewerbebetrieb |
| Selbständige und Freiberufler | Anlage S | Einkünfte aus selbständiger Arbeit |
| Haus- und Wohnungseigentümer | Anlage V und/oder | Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung |
| Anlage FW | Steuerbegünstigung zur Förderung des Wohneigentums |