Wie funktioniert Befreiung von Zuzahlungen?
Wenn die Zuzahlungen die persönliche Belastungsgrenze erreicht haben, stellen Sie bei der Krankenkasse zusammen mit den Einkommensnachweisen einen Antrag auf Befreiung von der Zuzahlung für das laufende Jahr. Die Krankenkasse stellt nach Prüfung eine Bescheinigung aus.
Wer kann sich von Zuzahlungen befreien lassen?
Kinder und Jugendliche sind von fast allen Zuzahlungen befreit. Alle anderen zahlen höchstens zwei Prozent ihrer jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt, abzüglich der Freibeträge für Kinder und Ehe- oder Lebenspartner.
Was zählt zu den Zuzahlungen?
Die folgenden Zuzahlungsregeln gelten neben der Versorgung mit Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln für nahezu alle Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Hierunter fallen Krankenhausaufenthalte, Vorsorge- und Rehabilitationsmaßnahmen, häusliche Krankenpflege, Haushaltshilfe und Fahrkosten.
Was ist gesetzliche Zuzahlung?
Zuzahlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind eine Form der direkten finanziellen Selbstbeteiligung der Versicherten an den Kosten ihrer individuellen Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. Sie fallen zusätzlich zu den Beitragszahlungen an.
Wann ist man Zuzahlungsbefreit?
Eine Zuzahlungsbefreiung in der gesetzlichen Krankenversicherung ist ab Erreichen der Belastungsgrenze möglich. Diese liegt bei 2 % des Bruttoeinkommens bzw. 1 % bei chronisch Kranken. Ist diese Grenze erreicht, können sich Patienten auf Antrag von weiteren Zuzahlungen für den Rest des Jahres befreien lassen bzw.
Wie wird die Zuzahlung bei der Krankenkasse berechnet?
Für jeden Versicherten gibt es eine individuelle Belastungsgrenze, bis zu deren Höhe er je Kalenderjahr Zuzahlungen leisten muss. Diese Belastungsgrenze beträgt grundsätzlich 2 Prozent der zu berücksichtigenden Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt.
Wer bekommt die Rezeptgebühr?
Für jedes verschreibungspflichtige Arzneimittel muss der Patient 10 Prozent des Verkaufspreises bezahlen (auch wenn mehrere Arzneimittel auf einem Rezept notiert sind). Die Gebühr wird von der Krankenkasse durch die Apotheke eingezogen und fließt zu 100 Prozent der jeweiligen Krankenkasse zu.