FAQ

Wie funktioniert der One Stop Shop?

Wie funktioniert der One Stop Shop?

Durch One-Stop-Shop (OSS) muss sich ein Händler, der innergemeinschaftlichen Handel betreibt, nur noch einmal steuerlich zentral registrieren beim Bundeszentralamt für Steuern. Umsatzsteueranmeldungen in einzelnen Ländern und die Beachtung von unterschiedlichen Lieferschwellen entfallen damit.

Was ist eine OSS Meldung?

Mit dem OSS-Verfahren kommen neue (zusätzliche?) Steuerpflichten ab Juli 2021 – in (fast) allen EU-Staaten. Umsatzsteuererklärungen bei Steuerpflicht im Ausland können im Sitzstaat über den One Stop Shop – eine Plattform des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) – gemeldet werden.

Wer muss OSS anmelden?

Jetzt handeln! Neue Regelungen für Onlinehändler kommen ab Juli. Ab dem 01.07.2021 wird eine große europäische Steuerreform mit langer Vorlaufzeit in nationales Recht umgesetzt.

Wie registriere ich mich für One Stop Shop?

Besuchen Sie die OSS-Homepage des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Für die Registrierung zum One-Stop-Shop klicken Sie auf das Feld „Registrierung und Anmeldung“.

Wann One-Stop-Shop?

Inkrafttreten. Die Regelungen zum One-Stop-Shop, EU -Regelung treten am 1. Juli 2021 in Kraft.

Für wen gilt der One-Stop-Shop?

Für Unternehmer, die ab 01.07.2021 Dienstleistungen oder Warenversand in EU Staaten an Privatpersonen liefern, gilt das neue One-Stop-Shop (OSS-Verfahren): Bei dem OSS-Verfahren handelt es sich um eine zum 01.07.2021 neu eingeführte Sonderregelung im Bereich der Umsatzsteuer.

Wo melde ich OSS Umsätze?

Bei dem OSS-Verfahren werden die Umsätze quartalsweise elektronisch an das Bundeszentralamt für Steuern (BzSt) gemeldet, das die Umsatzsteuer an die jeweiligen EU-Staaten weiterleitet.

Ist die Lieferung vom Händler oder Onlineshop nicht möglich?

Wenn sie weiterhin die Lieferung der Ware vom Händler oder Onlineshop-Betreiber wünschen, empfiehlt sich eine Mahnung. Dies versetzt den Verkäufer nach Ablauf einer Frist in Verzug, gleichzeitig können Sie nach Ablauf der Frist vom Kaufvertrag zurücktreten. Onlineshop liefert nicht – Anzeige stellen / drohen.

Wann müssen die Lieferfristen eingehalten werden?

Im Onlineshop angeführte Lieferfristen müssen selbstverständlich eingehalten werden. Wird z.B. bei einem Artikel eine Lieferfrist von „max. 5 Tage“ angegeben, muss der Artikel spätestens am 5. Tag nach der Auftragsbestätigung bzw. (bei Zahlung per Vorkasse) nach der Zahlungsanweisung beim Kunden eintreffen.

Ist die Angabe eines Lieferzeitraums ausreichend?

Angabe eines Lieferzeitraums im Onlineshop ausreichend Anders als der Wortlaut vermuten lassen könnte, ist unter dem Begriff „Liefertermin“ kein konkretes Datum zu verstehen. Ausreichend ist die Angabe eines bestimmten Lieferzeitraumes, z.B. „max. 5 Tage“ oder „bis zu 5 Tage“.

Wann beginnt die Lieferung bei Zahlung per Vorkasse?

„Die Frist für die Lieferung beginnt bei Zahlung per Vorkasse am Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut, bei anderen Zahlungsarten am Tag nach Vertragsschluss zu laufen und endet mit dem Ablauf des letzten Tages der Frist.

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