Wie funktioniert die Beziehung zum Rechtsanwalt?
Mit der Beziehung zum Rechtsanwalt ist es wie mit anderen Beziehungen auch: Manchmal funktioniert sie und manchmal eben nicht. Nun wird man den Anwalt meist schneller los als einen Partner, der mit dem Ende womöglich nicht einverstanden ist. Dem Anwalt kann man einfach das Mandat entziehen.
Kann man dem Anwalt einfach das Mandat entziehen?
Dem Anwalt kann man einfach das Mandat entziehen. Die Krux: Bezahlen muss man ihn womöglich trotzdem. Das zeigt ein Fall, den jetzt das Oberlandesgericht Oldenburg verhandelt hat (Az.: 2 U 85/16). Wenn der Mandant den Anwaltsvertrag gekündigt hat, bleibe der Vergütungsanspruch bestehen, stellte das Gericht klar.
Kann der Anwalt die Anwaltsgebühren zurückzahlen?
Haben Sie jedoch eine höhere Vorschusszahlung geleistet als Anwaltsgebühren anfallen, ist Ihr Anwalt verpflichtet, den Überschuss zurückzuzahlen. Verliert der Prozessgegner vor Gericht und muss hierauf die Anwaltskosten des Gewinners begleichen]
Was darf ein Rechtsanwalt außergerichtlich berechnen?
Vertritt Ihr Anwalt Sie außergerichtlich, kann entweder eine Geschäftsgebühr oder eine Einigungsgebühr fällig werden. Die Geschäftsgebühr darf Ihr Rechtsanwalt berechnen, wenn er für Sie einen außergerichtlichen Auftrag wie etwa die Gestaltung eines Vertrags übernommen hat. In der Fachsprache wird eine solche Tätigkeit als Geschäft bezeichnet.
Kann ein Anwalt seine Pflichten vernachlässigen?
Nur wenn ein Anwalt seine Pflichten vernachlässigt, muss er auf sein Honorar verzichten. Ein Anwalt trödelt oder macht seine Arbeit nicht richtig? Oder er will die Zusammenarbeit selbst beenden? Dann kann man ihm problemlos das Mandat entziehen. Ob man das Honorar zurückbekommt, steht aber auf einem anderen Blatt.
Kann man dem Rechtsanwalt das Honorar entziehen?
Dann kann man ihm problemlos das Mandat entziehen. Ob man das Honorar zurückbekommt, steht aber auf einem anderen Blatt. Mit der Beziehung zum Rechtsanwalt ist es wie mit anderen Beziehungen auch: Manchmal funktioniert sie und manchmal eben nicht.
Hat sich der Mandant mit seinem Fall an eine Kanzlei gewandt?
Im konkreten Fall hatte sich der Mandant mit seinem Fall zunächst an eine Kanzlei gewandt, dann aber in der gleichen Sache noch einen weiteren Anwalt beauftragt. Und dieser telefonierte dann auch gleich mit dem zuständigen Richter – freilich ohne die beiden Anwälte der anderen Kanzlei darüber zu informieren.