Wie funktioniert die Gehalts und Lohnabrechnung?
In einer Lohnabrechnung bzw. einer Gehaltsabrechnung wird dokumentiert, aus welchen Bestandteilen sich der Lohn bzw. das Gehalt von Mitarbeitern in einem bestimmten Zeitraum zusammensetzt. Über die Lohnabrechnung können Arbeitnehmer sowie Arbeitgeber zudem die erfolgte Zahlung des Lohns und Gehalts nachvollziehen.
Was braucht man für eine Lohnabrechnung?
Lohnabrechnung – notwendige Abrechnungsdaten
- Betriebsnummer der Firma.
- Steuernummer der Firma.
- Berufsgenossenschaftsdaten des Arbeitgebers.
- allgemeine Firmendaten.
- Firmenbankverbindung.
- allgemeine Arbeitnehmerdaten.
- Eintrittsdatum und Befristung des Arbeitnehmers.
- Steueridentifikationsnummer und Steuerdaten des Arbeitnehmers.
Wann muss Arbeitgeber Lohnabrechnung auszuhändigen?
Der Arbeitgeber ist also verpflichtet, eine Gehaltsabrechnung auszuhändigen. Die Zustellung erfolgt in der Regel auf dem Postweg. Abhängig vom Arbeitsvertrag, erhält ein Arbeitnehmer zum Ende des Monats oder bereits in der Mitte sein Gehalt oder seinen Lohn meist bargeldlos auf sein Konto überwiesen.
Wer darf meinen Arbeitsvertrag einsehen?
Dem Arbeitnehmer selbst steht gemäß § 83 Abs. 1 S. 1 BetrVG ohne Einschränkungen ein Einsichtsrecht in seine Personalakte zu. Auch die besonders sensiblen Daten, oder ihn betreffende, von der Personalakte ausgelagerte Schriftstücke (z.B. die BEM-Akte) darf er einsehen.
Wer darf in die Personalakte einsehen?
Jeder Arbeitnehmer hat gem. § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Soweit der Arbeitnehmer sein Einsichtsrecht während seiner individuellen Arbeitszeit ausübt, behält er für diese Zeit seinen Entgeltanspruch.
Wer darf auf Personaldaten zugreifen?
Die Personalakte ist gemäß Datenschutz vertraulich zu behandeln. Sie muss ausreichend vor unbefugter Einsichtnahme gesichert sein (gemäß § 9 BDSG). Nur Personen, die in der Personalverwaltung arbeiten oder mit Personalangelegenheite betraut sind, dürfen die Akte einsehen.
Was gehört nicht in eine Personalakte?
Was nicht in die Personalakte gehört Unrichtige Angaben, unbegründete Abmahnungen und Co. sind ebenfalls tabu. Notfalls kann der Arbeitnehmer sogar auf der Entfernung solcher Inhalte aus seiner Personalakte bestehen, im Extremfall dagegen auch klagen.
Welche Daten darf der Arbeitgeber weitergeben?
Eine Verwendung von Daten zu einem anderen als dem ursprünglichen und notwendigen Zweck ist unzulässig. Daher darf ein Unternehmen Mitarbeiterdaten auch nicht einfach an einen Dritten weitergeben, wenn die Weitergabe nicht aufgrund einer gesetzlichen Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO erfolgt.
Wann dürfen personenbezogene Daten weitergegeben werden?
Es/sie darf Daten verarbeiten, die erforderlich sind, um vor Abschluss des Vertrags und zur Vertragsabwicklung auf Verlangen des einzelnen Kunden die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen. Sie können also den Namen des Kunden, die Lieferadresse, die Kreditkartennummer (bei Kartenzahlung) usw. verarbeiten.
Wie lange darf der Arbeitgeber meine Daten?
So müssen steuerrechtliche relevante Daten mindestens 6 Jahre gespeichert bleiben. Für Dokumente, die zur Gewinnermittlung von Betrieben relevant sind, ist eine Frist von 10 Jahren vorgeschrieben. Und bei Daten zu betrieblichen Altersversorgungszusagen können es im Extremfall sogar bis zu 30 Jahre sein.