Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Wie funktioniert die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse deckelt die Preise bei Neuvermietung, die Kappungsgrenze gilt bei bestehenden Mietverhältnissen. Sie regelt, dass die Miete für ein Mietobjekt innerhalb von drei Jahren höchstens um 20 Prozent steigen darf.

Was bedeutet die Mietpreisbremse für Vermieter?

Die Mietpreisbremse ermöglicht Mietern, ihre Miete zu senken, wenn diese mehr als 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegt.

In welchen Bundesländern gilt die Mietpreisbremse?

Bisher haben 10 Bundesländer die Mietpreisbremse durch eine entsprechende Verordnung eingeführt: Bayern, Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein.

Was ist und wie wirkt die Mietpreisbremse?

Die Mietpreisbremse enthält zwei wesentliche Regelungen zum Schutz der Mieter*innen. Zum einen darf beim Abschluss eines Mietvertrages über Wohnraum, der in einem Gebiet mit einem angespannten Wohnungsmarkt liegt, die Miete die ortsübliche Vergleichsmiete grundsätzlich um höchstens 10 Prozent übersteigen.

Wie hoch darf man über dem Mietspiegel liegen?

Mit Inkrafttreten der Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 darf die Miete bei einer Neuvermietung maximal 10% über der ortsüblichen Vergleichsmiete laut Mietspiegel liegen. Gibt es keinen Mietspiegel darf die neue Miete bis zu 20% über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen.

Wie hoch darf Miete bei Neubau sein?

Vermieter von Neubauwohnungen müssen sich beim Mietpreis nicht nach der ortsüblichen Vergleichsmiete richten. „Bei Neubauwohnungen geht es ausschließlich nach Angebot und Nachfrage“, sagte Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund (Berlin). Daher kann der Vermieter den Preis für seine Wohnung frei festsetzen.

In welchen bayerischen Städten gilt die Mietpreisbremse?

Bayern

In diesen Städten und Gemeinden gilt die Mietpreisbremse in Bayern:
München Murnau a.Staffelsee Neubiberg
Neuburg a.d.Donau Neufahrn b.Freising Neusäß
Neu-Ulm Nürnberg Oberhaching
Oberschleißheim Odelzhausen Otterfing

Was versteht man unter Kappungsgrenze?

Will Dein Vermieter die Miete anheben, muss er zwei Grenzen beachten: die ortsübliche Vergleichsmiete und die sogenannte Kappungsgrenze. Kappungsgrenze bedeutet, dass Miete innerhalb von drei Jahren um nicht mehr als 20 Prozent steigen darf. 360 Städte und Gemeinden haben diese Grenze auf 15 Prozent gesenkt.

Beginne damit, deinen Suchbegriff oben einzugeben und drücke Enter für die Suche. Drücke ESC, um abzubrechen.

Zurück nach oben