Wie funktioniert die Pensionskasse?

Wie funktioniert die Pensionskasse?

Wie funktioniert eine Pensionskasse? Die Mitarbeiter können einen Teil des Bruttolohns direkt steuer- und sozialabgabenfrei einzahlen. Die Pensionskasse garantiert den Versicherten festgelegte Versorgungsleistungen und einen gewissen Versicherungsschutz (Rente im Alter, Hinterbliebenenschutz im Todesfall etc.).

Wann ist die Pensionskasse steuerfrei?

Eine einmalige Auszahlung aus den Verträgen der Pensionskasse ist steuerfrei, wenn die Einmalzahlung nicht vor dem 60. Lebensjahr erfolgt und Sie Ihre Anwartschaft vor dem 01.01

Ist eine Pensionskasse steuerlich absetzbar?

Nicht als Vorsorgeaufwendungen absetzbar sind Versicherungen, die nicht der Vorsorge für die Zukunft dienen. Ebenfalls nicht als Vorsorgeaufwendungen abzusetzen sind Beiträge für eine Direktversicherung, eine Pensionskasse oder einen Pensionsfonds, wenn sie steuerlich gefördert werden.

Wer bekommt die Pensionskasse im Todesfall?

Gesetzlich sind Pensionskassen nicht verpflichtet, das Geld den übrigen Erben auszuzahlen. Viele Kassen sehen aber freiwillig vor, dass beim Tod der versicherten Person ein einmaliges Kapital ausgezahlt wird. Wer dieses Guthaben bekommt, steht im Reglement der Pensionskasse.

Wie kann ich Pensionskasse beziehen?

Der Antrag für den Bezug muss bis spätestens ein Jahr nach Aufnahme der selbstständigen Erwerbstätigkeit erfolgen, ansonsten verbleibt das Guthaben in einer Freizügigkeitseinrichtung. Die Pensionskasse benötigt einen Nachweis der AHV-Ausgleichskasse. Verheiratete brauchen die schriftliche Zustimmung des Ehepartners.

Wann zahlt man Pensionskasse?

Vorerst, bis zum Erreichen des 24. Altersjahres, decken die Beiträge nur die Risiken Tod und Invalidität ab. Ab dem Alter von 25 Jahren wird zusätzlich für die Altersrente angespart.

Wo trage ich die Pensionskasse in der Steuererklärung ein?

Die Versorgungsbezüge aus der BVV Pensionskasse und/oder dem BVV Pensionsfonds sind in die „Anlage R“ einzutragen. Gegebenenfalls geleistete Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung werden in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ erfasst.

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