Wie funktioniert die Wiedereingliederung nach Krankheit?

Wie funktioniert die Wiedereingliederung nach Krankheit?

Die stufenweise Wiedereingliederung ist gesetzlich geregelt. Nach langer Erkrankung dürfen Mitarbeiter ihre Arbeit nicht in vollem Pensum wieder aufnehmen – unabhängig von der Ursache. Vielmehr muss der noch angeschlagene Mitarbeiter schrittweise an die Arbeit herangeführt werden.

Wie wird eine Wiedereingliederung bezahlt?

Während der beruflichen Wiedereingliederung zahlt die gesetzliche Krankenversicherung dem Mitarbeiter das Krankengeld in voller Höhe (Entgeltfortzahlung). Erfolgt die Wiedereingliederung im Anschluss an eine Reha-Maßnahme, wird von der Rentenversicherung ein Übergangsgeld bereitgestellt.

Was ist wenn ich die Wiedereingliederung nicht schafft?

Wenn es medizinisch erforderlich ist, kann erneut eine medizinische Rehabilitation durchgeführt werden. Zum anderen gibt es ja die Möglichkeit eine Leistung zur Teilhaben am Arbeitsleben, also eine berufliche Reha durchzuführen.

Kann man Wiedereingliederung wiederholen?

Das muss individuell im Einzelfall mit Arzt, Arbeitgeber und der Stelle von der Sie Leistungen erhalten geklärt werden. Klar ist auch, dass eine Wiedereingliederung scheitern kann, wenn es gesundheitlich nicht möglich ist, wieder im bisherigen Umfang die bisherige Arbeit zu machen.

Was ist ein betriebliches Eingliederungsmanagement?

Personalrats klären, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen oder Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann. Diese Klärung heißt nach dem Gesetz „betriebliches Eingliederungsmanagement“ (kurz: „BEM“).

Was passiert bei einem BEM Gespräch?

Als wesentliches Element des BEM werden im Gespräch mit dem Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber und ggf. weiteren Beteiligten (z.B. Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung, Integrationsamt, Rehabilitationsträger) konkrete Schritte erörtert, die mit dem Ziel der Arbeitsplatzsicherung eingeleitet werden können.

Wann gibt es ein BEM Gespräch?

Gemäß § 84 Abs. 2 SGB IX muss der Arbeitgeber allen Mitarbeitern, die im Laufe eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig sind, ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

Wann ist ein BEM-Verfahren beendet?

Sobald der Beschäftigte Einwände gegen das BEM-Verfahren erhebt oder sich nicht an den notwendigen Maßnahmen beteiligt, endet das Verfahren. In Betrieben mit Interessenvertretung wacht diese darüber, dass der Arbeit- geber seinen Auftrag nach § 167 Abs. 2 SGB IX erfüllt, und unterstützt das BEM-Verfahren.

Wie läuft ein BEM-Verfahren?

Beginn des BEM: Arbeitgeber muss hinweisen, Arbeitnehmer muss zustimmen. Am Anfang des BEM steht immer die den Arbeitnehmer betreffende Datenerhebung. Der Arbeitgeber muss den Mitarbeiter daher auf Art und Umfang der anlässlich des BEM erhobenen und verwendeten Daten hinweisen, § 167 Abs. 2 Satz 3 SGB IX.

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