Wie funktioniert eine Unternehmensübernahme?
Der Unternehmenskauf, auch Akquisition oder Übernahme, aus Anbietersicht Unternehmensverkauf, ist eine wirtschaftliche und rechtliche Transaktion, bei der ein Unternehmen oder eine Unternehmensbeteiligung ganz oder teilweise vom Verkäufer an einen Käufer gegen Kaufpreiszahlung in bar oder im Tausch gegen Anteile des …
Wie funktioniert eine feindliche Firmenübernahme?
Als feindliche Übernahme bezeichnet man den Kauf der Kapitalmehrheit eines Unternehmens gegen den Willen des Vorstandes, Aufsichtsrats oder der Belegschaft. Die Akquisition erfolgt durch den Kauf der Aktien des entsprechenden Unternehmens. Der Erwerb kann dabei direkt an der Börse erfolgen.
Wie kann man eine AG übernehmen?
Um eine andere Aktiengesellschaft zu übernehmen, benötigt der Übernehmer mehr als 75% der ausgegebenen Aktien der zu übernehmenden AG (qualifizierte Mehrheit bzw. Beherrschungsmehrheit).
Was versteht man unter einer feindlichen Übernahme?
Unter einer feindlichen Übernahme versteht man den Erwerb der Kapitalmehrheit eines Unternehmens, ohne dass der Investor den jeweiligen Vorstand, den Aufsichtsrat oder die Belegschaft im Vorfeld darüber informiert oder um Zustimmung gebeten hätte.
Was sind „feindliche“ Übernahmen?
„Feindliche“ Übernahmen werden oft in ihren Bedingungen (Preis oder auch Zusagen über Bestand von Standorten etc.) nachgebessert und vom Management oder Aufsichtsrat des Übernahmekandidaten letztlich akzeptiert. Bei Zustimmung des Übernahmekandidaten spricht man von „freundlicher“ Übernahme.
Welche übernahmen bezeichnen sich als „feindlich“?
Häufig werden Übernahmen danach unterschieden, ob sie „freundlich“ oder „feindlich“ durchgeführt werden. Als „feindlich“ bezeichnen meist die Manager des Übernahmekandidaten jedes Angebot eines potenziellen Käufers von Anteilen, welches sich direkt an die Eigentümer des Unternehmens (Aktionäre) richtet.
Was ist das „feindlich“ in der Unternehmensübernahme?
Demzufolge bezieht sich das „feindlich“ meist nur auf die Sicht des Managements des zu übernehmenden Unternehmen. In manchen Fällen sieht auch die Belegschaft oder der Aufsichtsrat dies ähnlich. In neutraler Sichtweise hat sich hingegen der Begriff „unkoordinierte Unternehmensübernahme“ eingebürgert.