Wie funktioniert eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft ist eine Kombination aus der Ausführungsbürgschaft und der Gewährleistungsbürgschaft. Sie besichert die Ansprüche vom Vertragsbeginn bis zur Verjährung der Mängelansprüche. Meist beträgt sie 10% der Auftragssumme.
Wann stellt man eine Vertragserfüllungsbürgschaft?
Die Vertragserfüllungsbürgschaft dient der Absicherung des Auftraggebers vor Insolvenz des Auftragnehmers. Typischerweise findet die Vertragserfüllungsbürgschaft bei Werkverträgen in der Baubranche beziehungsweise Maschinen-, Anlagen-, Garten- und Landschaftsbau Anwendung.
Wer trägt Kosten Vertragserfüllungsbürgschaft?
In der Regel trägt der Auftragnehmer (z.B. ausführendes Bauunternehmen) die Kosten der Vertragserfüllungsbürgschaft. Die Vertragserfüllungsbürgschaft kann dabei über eine Bankbürgschaft oder über eine Bürgschaftsversicherung, in Form eines Avalrahmen, bereitgestellt werden.
Wann ist eine Vertragserfüllungsbürgschaft sinnvoll?
Muss der Auftragnehmer noch während der Vertragsphase Insolvenz anmelden, ist eine Erfüllung der Verpflichtungen meist nicht mehr möglich. Daher ist es sinnvoll, frühzeitig eine Vertragserfüllungsbürgschaft abzuschließen.
Was ist eine Bürgschaft?
Laut BGB ist eine Bürgschaft die Verpflichtung eines Bürgen auf Grundlage eines Bürgschaftsvertrages für die Erfüllung der Verbindlichkeiten eines Dritten gegenüber dessen Gläubiger einzustehen. Eine Bürgschaft kann durch einen Bürgen für bedingte und zukünftige Verbindlichkeiten übernommen werden.
Welche Beteiligten gibt es bei der Bürgschaft?
Sie ist heute sinngemäß als Legaldefinition in § 765 BGB erhalten geblieben. Bei der Bürgschaft gibt es drei Beteiligte (Dreiecksverhältnis), und zwar den die Verbindlichkeit tragenden Hauptschuldner, den für die Verbindlichkeit haftenden Bürgen und den Gläubiger der Verbindlichkeit.
Ist die Bürgschaft einseitig verpflichtend?
Gesetzlich verankert ist die Bürgschaft in § 765 BGB, wonach sie ein einseitig verpflichtender Vertrag ist. Das bedeutet, dass sich für die Wirksamkeit des Vertrags lediglich eine Partei, in diesem Fall der Bürge, damit einverstanden erklären muss, die Verpflichtungen des Hauptschuldners gegenüber dem im Vertrag genannten Gläubiger zu übernehmen.
Was ist ein Bürgschaftsvertrag?
Der Bürgschaftsvertrag ist eine einseitige Verpflichtung des Bürgen gegenüber einem Gläubiger im vollen Umfang für die Verpflichtungen eines Schuldners einzustehen. Bürgschaften können wie jeder Vertrag grundsätzlich gekündigt werden. Möglich sind eine ordentliche und unter bestimmten Umständen eine außerordentliche Kündigung.