Wie funktioniert Kindergartenzuschuss?
Der Kindergartenzuschuss des Arbeitgebers ist für den Mitarbeiter nur steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn er zusätzlich zum normalen Gehalt gezahlt wird. Außerdem ist er in der Höhe nicht beschränkt. Ermöglicht der Arbeitgeber auch den Schulbesuch, ist diese Förderung nicht steuerfrei.
Wie wird Kindergartenzuschuss versteuert?
Ein Kindergartenzuschuss ist steuerfrei, wenn er zusätzlich zum bisherigen Arbeitslohn bezahlt wird, also als Ersatz für eine Gehaltserhöhung. Dagegen ist ein Kindergartenzuschuss, der erst nach einer Entgeltumwandung vom Arbeitgeber bezahlt wird, nicht begünstigt.
Wie wird der Kindergartenzuschuss berechnet?
Bei einem Kindergartenzuschuss handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Der größte Vorteil dieses Zuschusses ist die Steuerfreiheit. Das heißt, Sie handeln bei der nächsten Gehaltsbesprechung keine 200,- € mehr Bruttolohn, sondern 200,- € Kindergartenzuschuss aus.
Was ist Kindergartenzuschuss?
Der Kindergartenzuschuss umfasst sämtliche Leistungen, die der Arbeitgeber zusätzlich zum regulären Lohn für die Unterbringung und Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder des Arbeitnehmers im Betriebskindergarten, einem privaten Kindergarten oder einer vergleichbaren Einrichtung erbringt.
Ist der Kindergartenzuschuss für den Arbeitgeber steuerfrei?
Kindergartenzuschüsse an die Mitarbeiter sind steuerfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Voraussetzung ist, dass es sich um Leistungen handelt, die zusätzlich zu dem ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.
Ist der Kindergartenzuschuss ein Sachbezug?
Mit einem Kindergartenzuschuss beteiligen Eine weitere Möglichkeit, Ihren Angestellten etwas aus der Palette der steuerbegünstigten Sachbezüge zu bieten. Voraussetzung hier: Das Kind ist noch nicht schulpflichtig und wird außerhalb des Haushalts betreut.
Wie berechnet man den elternbeitrag?
Der Elternbeitrag wird anhand des Bruttoarbeitslohnen abzüglich der Werbungskosten (meist pauschal solange die veranlagte Höhe laut Einkommensteuerbescheid noch nicht feststeht) und abzüglich der Kinderbetreuungskosten jedoch plus den sonstigen Einkünften z.B. aus Vermietung und Verpachtung/Kapitalerträgen und den …
Wie hoch ist der Kindergartenzuschuss vom Arbeitgeber?
Steuerfreie Kindergartenzuschüsse unterliegen bisher keinen Höchstbeträgen. Bereits seit längerem wird eine Gesetzesänderung diskutiert, nach der Zuschüsse – ähnlich wie Kinderbetreuungskosten in der Einkommensteuererklärung – nur noch bis zu zwei Dritteln (max. 4.000 Euro) steuerfrei bleiben sollen.
Können beide Eltern Kindergartenzuschuss bekommen?
Sind beide Elternteile angestellt, können auch beide von ihren Arbeitgebern den begünstigten Zuschuss erhalten – steuerfrei aber natürlich maximal nur so viel, wie tatsächlich auch Kosten angefallen sind. Deswegen müssen die Arbeitnehmer einen Nachweis über die entstandenen Ausgaben vorlegen.
Kann der Arbeitgeber Krippen Gebühren steuerlich absetzen?
Den Zuschuss zu den Kinderbetreuungskosten können Arbeitgeber in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzen. Sie sollten jedoch beachten, dass der Zuschuss in diesem Fall zwar nicht steuer- und sozialversicherungsfrei ist, Sie ihn aber in voller Höhe als Betriebskosten von der Steuer absetzen können.
Kann der Arbeitgeber den Kindergarten bezahlen?
Der Gesetzgeber schafft durch § 3 Nr. 33 EStG die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Zuschüsse zur Kinderbetreuung bezahlt, ohne hierfür Sozialversicherungsbeiträge oder Lohnsteuer abführen zu müssen. Davon profitieren Arbeitgeber und Eltern gleichermaßen.